Zustellung nach § 15 FamFG nach Eröffnung

  • :daumenrau:D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Okay, danke, aber meine Frage bleibt leider unbeantwortet...

    Aufgabe zur Post bedeutet eben nicht nur eintüten, frankieren und abschicken, sondern eben einen besonderen "Nachweiszettel" durch die Wachtmeister für die Akte. Und eben das ist in § 15 FamFG vorgesehen. Wenn man das bei so vielen Schreiben macht, ist das schon en erheblicher Mehraufwand.

    Deshalb wüsste ich gern, wie andere Gericht das bei Testamentseröffnungen handhaben und auch bei anderen Sc hreiben, die Fristen beinhalten, wie Benachrichtigungen nach Erbausschlagungen oder sogar Anhörungsschreiben in Erbscheinsverfahren.

    Wer hat noch eine Meinung dazu?

  • Okay, danke, aber meine Frage bleibt leider unbeantwortet...

    Aufgabe zur Post bedeutet eben nicht nur eintüten, frankieren und abschicken, sondern eben einen besonderen "Nachweiszettel" durch die Wachtmeister für die Akte. Und eben das ist in § 15 FamFG vorgesehen. Wenn man das bei so vielen Schreiben macht, ist das schon en erheblicher Mehraufwand.


    Wie gesagt, ich entschuldige mich für meine verkürzte Darstellung. Ja, zur Post aufgeben muß man schon, und das wird bei "meinen" NLGs auch so gemacht (und die Nachweise/Vermerke im Streitfall "ihr habt ja nie was verschickt" auch vorgelegt). Zustellen muß man nicht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • Deshalb wüsste ich gern, wie andere Gericht das bei Testamentseröffnungen handhaben und auch bei anderen Schreiben, die Fristen beinhalten, wie Benachrichtigungen nach Erbausschlagungen oder sogar Anhörungsschreiben in Erbscheinsverfahren.

    Wer hat noch eine Meinung dazu?

    Ich gebe Eröffnungen, Anhörungen der gesetzlichen Erben und von Nächstberufenen nach § 15 FamFG raus (bei Eröffnungen ist das auch als Standard in ForumSTAR voreingestellt).

    Meine Kollegen im Haus handhaben es allerdings teils anders.

    Es ist wie üblich: 3 Rechtspfleger, 5 Meinungen ;)

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