Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB

  • Mir liegt Antrag und Bewilligung vom Kreiskirchamt vor. Diese treten für eine Kirchengemeinde (aufgrund Vollmacht) und für eine Pfarrei (aufgrund Gesetz) auf. Grundstück soll auf Pfarrei übertragen werden mit der Begründung, dass ein Eigentumswechsel nicht stattgefunden hat, da die Pfarrei seit mehr als 30 Jahren die Eigentumsrechte ausübt. Im Schöner/Stöber steht, dass die Grundbuchunrichtigkeit nicht nachgewiesen werden muss und die dargestellten Tatsachen nicht zu prüfen sind. Allerdings ergibt sich bei dieser Urkunde kein wirklicher Grund der Grundbuchunrichtigkeit. Die Ausübung von Eigentum begründet doch nicht gleich Eigentum. Ich bin hin und her gerissen. Was sagt ihr?

    Ein zweiter ähnlicher Fall ist eine eingetragene Dienstbarkeitfür den Zweckverband. Dieser bewilligt mit Eigenurkunde die Berichtigung des Rechts dahingehend, dass eine Gemeinde nunmehr als Berechtigte eingetragen werden soll. Sie haben den Anspruch an diese abgetreten, aber keinen schriftlichen Vertrag hierzu. ???

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