Mehrfach letztrangiger Teilbetrag?

  • Hallo zusammen,

    können von einer Grundschuld nacheinander mehrmals letztrangige Teilbeträge abgetreten werden?

    III/1: 50.000,00 €
    III/1a: 10.000,00 € letztrangig (01.01.2008)
    III/1b: 20.000,00 € letztrangig (30.06.2008)

    Geht die Abtretung III/1b dem Recht III/1a im Rang vor, da von III/1 abgetreten wurde, dass III/1a im Rang vorgeht?

    Wenn ja, müsste dies im Grundbuch ausdrücklich eingetragen werden?

  • Warum sollte das nicht gehen?

    Ursprungsrecht (III/1) waren 50T EUR.
    Davon wurde III/1a -10T mit Rang nach dem Rest abgetreten.
    Damit hat III/1 noch 40T EUR.
    Von III/1 (40T EUR) werden nochmals 20T EUR (III/1b) letztrangig abgetreten.
    Jedes Recht ist ein selbständiges Recht geworden. Du kannst daher aus jedem Recht nochmals letztrangige Teilbeträge abtreten und dies dann auch so eintragen. Etwas ausdrücklich eintragen musst du nicht, da sich das aus der Reihenfolge der Abtretungen ergibt.

    Damit hast du ganz automatisch die Rangfolge:

    III/1 : 20T EUR
    III/1b: 20T EUR
    III/1a: 10T EUR

  • Dem stimme ich zu.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Man darf sich nur nicht verwirren lassen. Das "letztrangig" bezieht sich nur auf das Rangverhältnis des zweiten abgetretenen Teilbetrags im Verhältnis zum verbleibenden Teil des Restrechts III/1. III/1a hat damit gar nichts mehr zu tun und behält daher den Nachrang, den es schon bisher zum vollen Restrecht III/1 (künftig: III/1 und III/1b) hatte.

  • schon klar, daß III/1a weiterhin teur 40 vorlast hat.

    III/1 wird dann nochmals aufgeteilt in III/1 und III/1b. der ursprüngliche gläubiger III/1 könnte -theoretisch- III/1b an irgendwen abtreten und damit III/1a dahingehend ärgern, sollte der sich hoffnungen auf ein "hochrutschen" im rang machen.

    oder ?

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