Beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Inhalt bestimmt genug?

  • Hallo zusammen,

    es ist beantragt eine bpD mit folgendem Wortlaut einzutragen:"
    Der Eigentümer ist gegenüber ... verpflichtet keine Maßnahmen auf dem vorstehend genannten Grundbesitz vorzunehmen oder die Nutzung des Grundstückes zu verändern."


    Dann habe ich einen Verweis auf einen Durchführungsvertrag vorliegen, in dem mir (wohl) ein § des Vertrages wiedergegeben wird. Darin steht was von Ausgleichsfläche, welche zum größten Teil als Schafherde benutzt wird und von Anpflanzung von Moorbirken....

    Darunter der Hinweis: " Des Weiteren darf nur mit Zustimmung des Baugenehmigungsbehörde das Grundstück veräußert werden."

    Also ich denke die beantragte bpD ist zu unbestimmt! Oder wie seht ihr das?
    Auch der Zustimmungsvermerk der Baugenehmigungsbehörde wirft bei mir Zweifel auf.
    Kann man so etwas dinglich eintragen?

    Fragen über Fragen...:oops::gruebel:

    Danke abermals für eure Hilfe

    Gruß

  • Der Inhalt ist auch meiner Meinung nach zu unbestimmt. Es müsste festgelegt werden, zur Unterlassung welcher konkreten Maßnahmen (?) sich der Eigentümer verpflichtet. Außerdem müsste festgelegt werden, welche Nutzungen er zu unterlassen hat.

    Die Verfügungsbeschränkung ist rechtsgeschäftlich nicht möglich, siehe § 137 BGB. Hier dürfte nur die Begründung eines Übertragungsanspruchs für den Fall des Zuwiderhandelns in Frage kommen, der dann über eine Auflassungsvormerkung abgesichert wird.

    Life is short... eat dessert first!

  • Sehe das genauso wie Mola. Die einzige Ausnahme, wo ich die Veräußerung von der Zustimmung eines Dritten abhängig machen kann ist bei Wohnungseigentum und Erbbaurecht.
    Die Dienstbarkeit wäre mir auch zu unbestimmt.

  • Ich schließe mich an.

    Das Genehmigungserfordernis der Baubehörde muss ausdrücklich aus dem dinglichen Teil der Urkunde rausgenommen werden.

    Der Rest der bpD wäre mir auch zu unbestimmt. Es müssen konkrete Handlungen genannt werden, die unterlassen werden sollen.
    Eine Beschränkung:

    Zitat

    verpflichtet keine Maßnahmen auf dem vorstehend genannten Grundbesitz vorzunehmen


    kann nie Inhalt einer bpD sein, da hier das Eigentümerrecht in Gänze ausgeschlossen wird.

    Da wird wohl nachzubessern sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!