Gemeinschaftsordnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Problem mit der Gemeinschafstordnung. :confused:
    Es geht um eine WEG-Neubegründung.

    Der Notar schreibt in seiner Urkunde:

    "Eine Änderung der Gemeinschaftsordnung, insbesondere eine Veränderung des Kostenverteilungsschlüssels und der Zweckbestimmung des jeweiligen Sondereigentums, ist jedoch auch mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller durch die Änderung der betroffenen Wohnungseigentümer möglich, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem früheren Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden.
    Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, zu solchen abändernden Vereinbarungen auf Kosten der Gemeinschaft die erforderliche Bewilligung zur Grundbucheintragung zu erteilen."

    Ist das in Ordnung?
    Inwieweit muss ich eine solche Verpflichtung überhaupt prüfen?
    Ich hab das noch nie in einer Urkunde gesehen.

    Danke für Eure Hilfe!

  • Die Änderung des Verteilugnsschlüssels für Kosten und Lasten durch Mehrheitsbeschlusss ist möglich. Eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kann mit einer Mehrheit (qualifizierte Mehrheit) beschlossen werden (§ 16 Abs. 4 WEG). Die Änderung wirkt jedoch gegenüber dem Sondernachfolger eine Wohnungseigentümers nur dann, wenn sie als Inhalt des Sondereigentums in das Grundbuch eingetragen wird (§ 10 Abs. 2 WEG)- BGH WM 2004, 679. Die Mehrheitsvereinbarung ist also in das Grundbuch eintragbar.

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