Rückgabe Vor-Abtretungserklärung an neuen Gläubiger?

  • Hallo,

    ich habe einen Antrag eines Grundpfandrechtsgläubigers auf Herausgabe einer Vor-Abtretungserklärung. Es sind neben den dinglichen Rechten auch die Ansprüche aus der persönlichen Haftung abgetreten.

    Kann ich die Vor-Abtretungserklärung aus der Grundakte daher einfach (nach Fertigung einer begl. Abschrift für die GA) dem neuen Gläubiger herausgeben?

    Finde hierzu irgendwie nichts...

    Vielen Dank im Voraus für eure Meinung und Hilfe -

    Kaylin

  • Nach meiner Ansicht gilt hier der Grundsatz, dass eingereichte Unterlagen nur an den Einreicher zurückzugeben sind und an einen Dritten nur, wenn der Einreicher dem zustimmt. War die betreffende Urkunde bereits unmittelbare Grundlage einer erfolgten Grundbucheintragung, kommt die Herausgabe der Urkunde ohnehin nicht mehr in Betracht.

  • Demharter § 10 GBO Rn. 19: Aufzubewahrende Urkunden sind dem Einreicher auf dessen Verlangen jederzeit herauszugeben.

    Ich würde daher die Zustimmung des Einreichers verlangen.

    Einmal editiert, zuletzt von Praios (14. September 2009 um 09:16)

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