fehlende Unterschrift bei WEG

  • Wie beurteilt Ihr folgenden Fall:

    Ein WEG besteht aus 5 Einheiten. Bei einem WEG wurde BVE nicht unterschrieben, allerdings BVZ bezüglich eines Vermerkes über Sondernutzungsrechte (mit Bezugnahme auf Bewilligung) und A1E (unter Angabe der Teilungserklärung). Ist das Wohnungseigentum nicht entstanden? Wie kann der Mangel "repariert" werden?
    Danke für Eure Einschätzung.

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