Löschung der Zweigniederlassung einer Limited

  • Zu einer Limited wurde folgender Sachverhalt angemeldet:
    a) Die Prokura des Herrn M. ist erloschen.
    b) Die in G. errichtete Zweigniederlassung der Limited ist aufgehoben worden.
    Das zuständige Finanzamt, dem zur beantragten Löschung der ZwNL Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, hat der Löschung der ZwNL der Ltd. mit der Begründung widersprochen, es seien noch Verwaltungsakte zuzustellen.

    Kann ich die Löschung der Zweigniederlassung zum Jetztzeitpunkt mit der Begründung ablehnen, die ZWNL der Ltd. werde noch steuerlich geführt?

    Anmerkung: Ein Amtslöschungsverfahren kommt nicht in Betracht, da die Ltd. im WebCHeck des Copmpanies House den Status 'Active' hat.

    Die Löschung der Prokura beabsichtige ich bereits jetzt einzutragen.

    Bereits jetzt vielen Dank für Eure Stellungnahmen!

  • Wir warten bei allen Löschungen von Kapitalgesellschaften immer bis das FA zugestimmt hat. Den Beteiligten teilen wir mit, dass der Antrag mit unterstelltem Einverständnis bis zur Zustimmung des FA zurückgestellt wird. Es hat sich noch nie jemand beschwert.

  • Eine Limited ist keine Kapitalgesellschaft sondern eine Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft.
    Das Finanzamt muss der Löschung hier nicht zustimmen, weil die Directors der Hauptniederlassung ihre Ansprechpartner sind.

  • Guten Morgen!
    Ich sage ja nicht, dass das FA zustimmen MUSS, aber wir warten die Zustimmung trotzdem ab. Das FA unterstützt uns doch auch oft, z.B. mit Anträgen/Stellungnahmen zur Vermögenslosigkeit. Warum sollen wir nicht auch mal das FA unterstützen, damit sie ihre Verwaltungsakte noch in Deutschland zustellen können?

  • Guten Morgen!
    Ich sage ja nicht, dass das FA zustimmen MUSS, aber wir warten die Zustimmung trotzdem ab. Das FA unterstützt uns doch auch oft, z.B. mit Anträgen/Stellungnahmen zur Vermögenslosigkeit. Warum sollen wir nicht auch mal das FA unterstützen, damit sie ihre Verwaltungsakte noch in Deutschland zustellen können?



    Angemeldet wurde ja gerade, dass die Zweigniederlassung nicht mehr existiert. Eine Zustellung an diese in Deutschland ist somit mangels Geschäftslokal nicht mehr möglich.

    Grundsätzlich warte ich mit der Löschung der Kapitalgesellschaften auch bis das Finanzamt sein OK gibt. Hier wird jedoch nicht die Gesellschaft selbst, sondern nur eine Niederlassung gelöscht.

  • ich hänge mich hier mal ran:

    mir ist ein formloser gesellschafterbschluss der limited-gesellschafter mit der anmeldung übersandt worden, dass die zweigniederlassung aufgehoben wurde. reicht mir das schon aus oder brauche ich mehr (beurkundeter beschluss oder so?) ?

  • Ich habe ebenfalls ein Problem mit der Löschung einer Zweigniederlassung. Dazu folgender Sachverhalt:

    A ist Gesellschafter und Direktor von AA Limited. AAL ist in GB eingetragen und in D als Zweigniederlassung. A veräußert sein Gesellschafteranteil an B und B wird neuer Direktor. Zeitgleich soll der Sitz der Zweigniederlassung von Deutschland nach Luxemburg verlegt werden.
    Dies wird dem deutschen Gericht erst über die Handelskammer mitgeteilt. Nach Aufforderung an den alten Direktor teilt dieser obrigen Sachverhalt mit und eine Adresse von B. B ist aber unter dieser Adresse nicht zu erreichen, auch nicht unter anderen Adressen die mitgeteilt werden. A kann mittlerweile auch den notariellen Vertrag zum Gesellschafterwechsel nachreichen. AAL ist zwar immernoch auf "active", die Zweigniederlassung soll nun aber von Amts wegen gelöscht werden, da der neue Director nicht zu ermitteln ist. Nun bekommt die Registerabteilung ein Anschreiben aus der Zwangsversteigerungsabteilung, dass die Limited nicht zu löschen ist, da sie bei einem Objekt Miteigentümer ist. A hat aber ein großes Interesse an seiner Löschung als Direktor. Wie ist nun zu verfahren?

  • es würde ja nicht die limited, sondern die zweigniederlassung gelöscht ;) und so lange die limited sogar noch eingetragen ist, hat das zwverstger. doch jemand, auf den es zurückgreifen könnte...

  • Ich häng mich hiermal dran, auch wenns um keine Limited, sondern um eine KG geht.

    Wartet ihr bei der beantragten Löschung immer die Zustimmung des Finanzamtes ab? Hab jetzt wieder ne Sache, in der das FA Zurückstellung bis Mitte 2011 beantragt wegen "Zustellung von Verwaltungsakten". Nähere Darlegung gibt es auch nach Nachfrage nicht.

    Gibt es irgendwelche §§ oder Entscheidungen zu dem Thema?

    Gruß fro'

  • Bei KG warten wir nicht (weil der phG noch existiert) und die Gesellschafter in der Regel auch noch auffindbar sind.

    Bei einer juristischen Person ist das etwas anders: Diese erlischt mit ihrer Löschung und eventuelle Geschäftsführer- oder Liquidatorenämter mit.

    Da kann dann schnell das Problem einer Nachtragsliquidation auftreten - und das gilt es zu vermeiden.
    Deshalb fragen wir vor der Löschung von juristischen Personen beim Finanzamt an, ob die Besteuerungsverfahren erledigt sind.
    Erst nach deren Abschluss wird gelöscht.

  • Wenn ich das richtig verstehe sollten sämtliche steuerlichen Belange, bis zur Niederlegung der Tätigkeiten und somit der Austragung einer Zweigniederlassung, geklärt sein.

    Gehe ich recht der Annahme das der Antrag auf Austragung aus dem HR über einen Notar erfolgen muss? Welchen Inhalt muss der Antrag mindestens haben? Reicht ein "hiermit beantragt die Geschäftsführung die Austragung der Zweigniederlassung zum frühst möglichesten Zeitpunkt", inkl. der Einwilligung der Gesellschafter?

    Liegt der Austragung der Zweigniederlassung eine Liquidation zu Grunde? Wenn ja, wie hat diese formal in etwa auszusehen wenn der Gründer auch alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist und sonst keine Verbindlichkeiten oder Darlehen bestehen?

    Was ist in Folge zu beachten? Wären zukünftig in Deutschland noch Steuererklärungen oder ähnliches anzufertigen wenn die Gesellschaft in England bestehen bleibt? Annual Returns und Annual Accounts wären dann nur noch in GB abzugeben, oder?

    Hierzu ein Link:
    http://www.betriebs-berater.de/magazin/pages/…7899&currPage=1

    4 Mal editiert, zuletzt von käsekuchen (9. Juli 2011 um 18:38)

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