Hallo,
bei folgender Konstellation, die an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze spielt, wäre ich für Eure Meinung dankbar.
1978 fand auf West-Seite eine Grenzvermessung statt. Als Ergebnis wurde aus dem Flurstück 1 ein kleiner Teil 1/1 (weiter auf West-Seite), der weitaus größere Teil 1/2 lag auf DDR-Gebiet. Das Katasteramt schickte dem GBA einen VN; das GBA weigerte sich jedoch, die Ausbuchung von Flst. 1/2 zu vollziehen, weil es sich um eine "rechtliche Änderung" handle, die nicht einen VN als Grundlage haben könne. Es wurde lediglich ein "deklaratorischer Vermerk" eingetragen, wonach das Flurstück 1/2 "im Gebiet der DDR liegt".
Dabei blieb es, sodass das Flurstück 1/2 auch heute noch im West-GB eingetragen ist. Das Katasteramt fragt mich nun, wie es weitergehen soll.
Nach Kataster-Recherche ist die Fläche des Flurstücks 1/2 nach der Wende in einem größeren Flurstück auf Ost-Seite aufgegangen, das in anderem Eigentum steht.
Veräußerungen oder Belastungen des Flurstücks 1/2 haben im West-Grundbuch nach 1978 nicht stattgefunden. Der gleiche Sachverhalt besteht aber in einigen anderen Fällen, wo später - als Teil eines größeren Bestandes - veräußert bzw. belastet wurde (teils nach Umschreibung der Grundbücher unter "Löschung" des "deklaratorischen Vermerks <<liegt im Gebiet der DDR>>").
Ich beabsichtige, die Flurstücke nach Anhörung der Eigentümer und sonstiger Berechtigter (Gläubiger usw.) auszubuchen, da sie rein tatsächlich nicht mehr in dieser Form existieren.
Falls jemand irgendwelche Ideen hat, wäre ich dankbar.
Schön wäre es auch, wenn jemand kurz schildern könnte, ob und ggfs. wie der West-Eigentümer nach der Wende an seinen Grundbesitz im Osten hätte kommen können bzw. ob er auch jetzt noch Möglichkeiten hätte (das betreffende Ost-Grundstück wurde nach der Wende nicht weiter veräußert).
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