Hallo,
habe eine Frage zur Pfändung einer Eigentümergrundschuld.
Ist es möglich, dass der gepfändete Betrag den Betrag der ETGS übersteigt?
Kann ich im Pfändungsvermerk einen höheren Betrag als den Betrag der ETGS hineinschreiben?!
Der Pfändungsbeschluss lautet über 100.000 Euro, die ETGS lautet über 30.000 Euro.
Schöner/Stöber geht in Rn 2459 nur darauf ein, wenn die Forderung kleiner ist als der Betrag des Grundpfandrechts.
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