Pfändung ETGS: Betrag der Pfändung höher als Wert des Rechts

  • Hallo,

    habe eine Frage zur Pfändung einer Eigentümergrundschuld.

    Ist es möglich, dass der gepfändete Betrag den Betrag der ETGS übersteigt?
    Kann ich im Pfändungsvermerk einen höheren Betrag als den Betrag der ETGS hineinschreiben?!
    Der Pfändungsbeschluss lautet über 100.000 Euro, die ETGS lautet über 30.000 Euro.

    Schöner/Stöber geht in Rn 2459 nur darauf ein, wenn die Forderung kleiner ist als der Betrag des Grundpfandrechts.

  • Was für ein gepfändeter Betrag? Meinst Du, daß die Forderung, für die gepfändet wird, den Betrag des gepfändeten Rechts übersteigt? Dann steht bei mir bei Rz. 2459 als zweiter Satz: "Bei Vollpfändung erfolgt die Eintragung der Pfändung in gleicher Weise wie die Pfändung wegen einer die Hypothek übersteigenden Forderung." Schöner/Stöber geht also schon darauf ein. In Rz. 2456 wird dazu auf Anlage 2a Abt. III Nr. 4 Sp. 5-7 der GBV verwiesen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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