Hallo, ich bräuchte mal wieder eueren Rat. Habe folgenden Fall:
im Grundbuch eingetragen waren Vater und Mutter. Letztere ist verstorben und aufgrund Erbfolge kamen jetzt auch 3 minderjährige Kinder als Miteigentümer ins Grundbuch.
Vater und Mutter hatten eine Grundschuld bestellt und auch eintragen lassen.
Jetzt soll die Grundschuld abgetreten werden und durch einen neuen Kreditvertrag das Kapital wieder aufgefüllt werden.
Die Kinder bleiben bei der persönlichen Schuldübernahme außen vor.
Ist denn hier nun eine Genehmigung notwendig (ich denke ja) und wenn ja, kann ich diese erteilen (ich denke nein). Habe schon meine Kollegen gefragt, aber so richtig konnte mir keiner helfen.