Grundstückstausch bei WE

  • Irgendwie brauche ich mal Denkhilfe der WE-Spezialisten

    Folgender Sachverhalt:

    Es soll eine Straßenverkehrsfläche, die als ein Flurstück eines Grundstücks gebucht ist, an dem Wohnungseigentum (2 We-Einheiten) besteht mit einem Grundstück getauscht werden, das an das bisherige Grundstück angrenzt. Das Wohngebäude steht nicht auf der Tauschfläche.
    Das andere Tauschgrundstück ist mit einer Garage bebaut die laut Vertrag in Eigentum beider Wohnungseigentümer steht.
    Das hinzu erworbene Grundstück wird zu den Miteigentumsanteilen erworben, die den Miteigentumsanteilen des bisherigen WE--Eigentum entsprechen. Laut Vertrag soll das im Tausch erworbene neue Grundstück im Wege der Umwandlung in WE-Eigentum dem verbleibenden Grundstück des bisherigen WE-Eigentum als Bestandteil zugeschrieben werden, sodaß sich das WE-Eigentum an dem nun neuen Grundstück fortsetzt.

    Meine Frage nun, erfordert dies nicht eigentlich eine formelle Änderung der Teilungserklärung oder kann ich die Aussagen in der UR dahingehend auslegen?

    Nachtrag: Es sind alle notwendigen Beteilgten, einschließlich der Berechtigten in der UR einbezogen.

  • Hier würde ich kein Problem sehen. Die Beteiligten erklären, dass das WEG in gleichem Umfang am neuen Grundstück bestehen soll. Damit hat man alle Erklärungen, die man braucht. Ob die jetzt im Tauschvertrag oder in einer eigenen Urkunde enthalten sind, ist m.E. egal.

    Ja ja wir reiten bis zum Horizont - anschlagen - und zurück!
    (Mike Lehmann)

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