Reallast

  • Hallo, ich weiß nicht weiter und möchte um Eure Hilfe bitten:

    Ein Notar rief an, um die Lage zu checken:
    Sein Verkäufer will sich den "Restkaufpreis" durch eine Reallast sichern, die in einer Geldleistung gekoppelt an ein Kiesabbaurecht besteht. Die Geldleistung pro abgebauten m³ Kies wird vertraglich festgelegt, steht also fest. Problem: die jährliche Kiesfördermenge ist nicht "absehbar" und damit ist die "höchstmögliche" Belastung nicht bestimmbar. Ist die Festlegung einer jährlichen Förderhöchstmenge die Lösung und wie sollte die Eintragung aussehen? Oder geht das alles so gar nicht?

    Vielen Dank von Buddelflink

  • ... "Restkaufpreis" ... die "höchstmögliche" Belastung ...



    Bei der "höchstmöglichen Belastung" des Grundstücks (vgl. BGH NJW 1995, 2780) dreht sich alles um den Haftungsumfang, der für Dritte erkennbar sein muß. Normalerweise errechnet sich der Umfang aus der Summe der wiederkehrenden Leistungen. Hier ist das Recht in der Höhe auf den Restkaufpreis begrenzt (und insoweit auflösend befristet). Abzüglich der bereits gezahlten Beträge läßt sich daher jederzeit der Haftungsumfang errechnen. M.E. ist das ausreichend bestimmt.

  • Huch, stimmt ja :), vielen Dank.

    Der Notar meinte am Telefon zwar, dass die Sicherung bis zum Erschöpfen der Kiesgrube laufen solle, das wäre doch nicht unbedingt stimmig mit dem "Restkaufpreis"? Naja, ich warte mal bis ich die Sache live auf dem Tisch habe.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!