Hallo,
ein kleines Problem von mir:
- Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück Flur 1 Flurstück 1 (Trennstück) bewilligt zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks Flur 1 Flurstück 2 (Trennstück)
- nach fruchtloser Zwischenvfg. erfolgte Zurückweisung
- mittlerweile sind die Grundstücke vermessen
- jetzt beantragt der Eigentümer des vormaligen Flurstück 1 die Rückgabe der Bewilligungsurkunde, um die neu vermessenen Grundstücke nachzutragen/zu berichtigen
Mein erster Gedanke war natürlich, die Rückgabe abzulehnen. Allerdings fällt es schwer, die Ablehnung zu begründen.
Hat jemand eine Idee???
Gruss, Fridolin!
PS: Es ist nicht erkennbar, wer damals die Urkunde eingereicht hat.