Aushang Gerichtstafel Vollstreckungsbescheid

  • Hallo liebe Leutz...habe schon gestöbert, aber leider nichts genaues gefunden.

    Mir als Verwaltung wurde ein Vollstreckungsbescheid des Mahngerichtes vorgelegt, für welchen die öffentliche Zustellung durch Beschluss bewilligt wurde. Da der letzte bekannte Aufenthalt in unserem Gerichtsbezirk war, werden wir gebeten, den VB an unserer Gerichtstafel auszuhängen.
    Soweit so gut...habe bereits eruiert, dass für den Aushang unser Amtsgericht tatsächlich örtlich zuständig ist.

    Meine Frage ist jetzt jedoch, was mache ich als Verwaltung damit? Gebe ich es in die Zivilabteilung zur weiteren Veranlassung oder wird es als II oder irgendetwas anderes eingetragen?

    LG Naddel

  • Solche Sachen werden bei uns nicht im AR-Register, sondern in der Verwaltungsregistratur als 371-er Sache eingetragen. Die Verwaltungsgeschäftsstelle führt sodann die öffentliche Zustellung nach den Bestimmungen der ZPO -ebenso also wie die Zivilabteilungen/-kammern- aus.

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