nachträgliche Aufhebung der GVO-Genehmigung

  • Folgende Anträge liegen vor:

    5.8.09 Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten der C aus einem Kaufvertrag A+B mit C (gleichzeitig Wohnungsberechtigte)

    8.9.09 Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung hinsichtlich des Rückübertragungsanspruchs der D (Erbin der Eigentümerin vor A+B) aus nachträglicher Aufhebung der GVO-Genehmigung

    A+B haben 1991 das Grundstück von der Gemeinde (damals verfügungsberechtigt) erworben, die GVO-Genehmigung lag dem GBA bei Eintragung der Eigentumsumschreibung vor.

    Nunmehr wurde durch erstinstanzliches Verwaltungsgerichtsurteil die GVO-Genehmigung nachträglich aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Antrag auf Zulassung der Berufung wurde gestellt.

    Die AV des ersten Antrages werde ich eintragen müssen, da der Antrag an sich vollzugsreif ist. Gemäß § 7 GVO wird das genehmigungspflichtige Rechtsgeschäft nicht nachträglich unwirksam, wenn die Eigentumsumschreibung erfolgt ist, so dass die eingetragenen Eigentümer verfügungsbefugt sind und bleiben.

    Die AV des zweiten Antrages kann demnach nicht eingetragen werden, da das Urteil nicht rechtskräftig ist und damit derzeit kein Rückübertragungsanspruch besteht.

    Für die Eigentumsumschreibung von A+B auf C würde ich gerne trotz theoretisch genehmigungsfreien Zweitgeschäfts eine neue GVO-Genehmigung verlangen, da die Sache ein wenig nach Vermögensverschiebung aussieht (A+B sind die Kinder von C, diese ist Wohnungsberechtigte, wohnt aber offensichtlich gar nicht im Objekt und ist zudem schon sehr alt, alles wurde im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verwaltungsgerichtsverfahren beurkundet, beim Lesen der Urteils- und Widerspruchsbegründungen stört dieser Kaufvertrag auch das Gerechtigkeitsempfinden).

    Hat jemand eine Idee, ob ich eine neue Genehmigung verlangen kann (wegen Zweifeln an der Genehmigungsfreiheit des Geschäfts evtl.?)?

    Kennt jemand folgenden Kommentar: Kimme/Thomas Randnummer 5 zu § 7 GVO?
    Oder den Beitrag Frenz DtZ 1994, 56 (60) bzw. Wenzel WM 1994, 1269 (1273)?
    Wo könnte man darüber etwas finden? Hier war nichts aufzutreiben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!