Pfändung eines Anteils gem. § 428 BGB an einer Grundschuld

  • Mich quält folgender SV:
    Im Grundbuch ist eine Grundschuld für A und B als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB eingetragen. Nur bezüglich A liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor. Kann ich diese Pfändung eintragen und hat jemand ein Vorschlag für den Eintragungstext?

    Vorab schon mal vielen Dank!

  • Gegen die Eintragung der Pfändung hätte ich keine Bedenken. Die Gl. als Gesamtgläubiger könne beide den vollen Anspruch geltend machen.
    Für die Pfändung hast Du einen Vorschlagtext von Solum, ansonsten: Der Anspruch des ... gepfändet für eine Forderung in Höhe von ..... für .......; gemäß Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom ... Az.:.... eingetragen am ...

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Vielen Dank für die schnellen Anworten!

    #Zaphod:
    Ich hatte doch auch gesucht, warum habe ich das nicht gefunden?:confused:

    #Sternensucher:
    Der Bausteinbestand in SolumSTAR ist länderspezifisch sehr unterschiedlich; wir haben hier nichts Passendes. Daher vielen Dank für deinen Text-Vorschlag.

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