Personenidentität

  • Erbschein wurde beantragt nach dem Tode des Sohnes von der Mutter. Mutter lies sich in den 50ern scheiden vom Vater "Richard Paul Walter W." weil Vater fremdgegangen war und ein nichteheliches Kind gezeugt hatte.
    Der Kontakt brach ab. Der Vater hatte wieder geheiratet, allerdings unter dem Namen "Otto Richard Ernst W.".
    Ich bin mir ganz sicher dass, es sich um die gleiche Person handelt, weil im Heiratseintrag des Vaters ein Verweis zur früheren Ehe mit Nr. des Standesamt der früheren Eheschliessung zutreffend vermerkt ist und auch sonst Geburtsdaten etc. identisch sind.

    Wie kann es aber sein, dass plötzlich andere Vornamen auftauchen ?
    Das ist mir jetzt schon zum zweiten Mal begegnet.
    Es handelt sich ja nicht nur um eine andere Schreibweise.

  • Wie´s dazu kommen kann, weiß ich auch nicht, aber wenn Du zweifelsfrei die Identität feststellen kannst (hast Du noch´n altes Stammbuch wegen der Namen der Eltern des Mannes?): Erbschein und weg damit!

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Wie kann es aber sein, dass plötzlich andere Vornamen auftauchen ?


    Mehrere Vornamen, bei denen einer zwingend als Rufnamen angegeben werden musste, waren früher die Regel. Nach der Aufhebung des "Rufnamen-Gebotes" haben viele auch in offiziellen Dokumenten den häufig im Normalgebrauch ohnehin benutzten anderen Namen angegeben.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Ich kenne einige Leute, die sich mit einem Vornamen rufen lassen, den sie bei ihrer Geburt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bekommen haben. Keiner würde auf die Idee kommen, irgendwo ihren richtigen Namen anzugeben.

    (Übrigens Erklärung einer Bekannten: "Mein richtiger Vorname gefällt mir einfach nicht.")

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."



  • Eine Erbin heißt laut Geburtsurkunde Marie, ihr Personalausweis weist sie aber als Maria aus. Der Erbscheinsantrag lautet auf Maria, daran wird festgehalten. Es besteht Personenidentität.




    Wie würdet ihr handeln? Zurückweisen, nach einer Namensänderung forschen (die wird es nicht gegeben haben) oder die Maria akzeptieren?

    Einmal editiert, zuletzt von vonTrotta (22. Februar 2021 um 08:18) aus folgendem Grund: Leerzeichen waren verschwunden

  • Ausgewiesen mittels PA, daher Augen zu und durch.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Bei den alten Urkunden in deutscher Handschrift konnte man Marie und Maria manchmal schwer unterschreiben, wenn es aber laut Geburtsurkunde zweifelsfrei Marie ist, würde ich den Erbschein auch nur auf Marie ausstellen und nicht auf Maria. Würde der Antragstellerin daher ankündigen, dass beabsichtigt ist, den Erbschein auf Marie auszustellen, sofern nicht Nachweise über die Änderung des Vornamens vorgelegt werden. Wenn der Perso falsch ist, muss sie ihn halt berichtigen lassen.
    Falls die Dame jemals heiraten sollte oder auch bei ihrem Tod wird in der Heirats- und Sterbeurkunde auch Marie stehen und nicht Maria.

  • Bei den alten Urkunden in deutscher Handschrift konnte man Marie und Maria manchmal schwer unterschreiben, wenn es aber laut Geburtsurkunde zweifelsfrei Marie ist, würde ich den Erbschein auch nur auf Marie ausstellen und nicht auf Maria. Würde der Antragstellerin daher ankündigen, dass beabsichtigt ist, den Erbschein auf Marie auszustellen, sofern nicht Nachweise über die Änderung des Vornamens vorgelegt werden. Wenn der Perso falsch ist, muss sie ihn halt berichtigen lassen.
    Falls die Dame jemals heiraten sollte oder auch bei ihrem Tod wird in der Heirats- und Sterbeurkunde auch Marie stehen und nicht Maria.

    Sehe ich genauso.
    Was auf der Geburtsurkunde steht, wird bei mir im Erbschein angegeben und nicht das, was auf dem Perso steht.

  • Danke für eure Antworten.




    Verfahrensrechtlich tendiere ich zur Entscheidung mit der richtigen Schreibweise im Erbschein.


    Oder seht ihr hier eine Diskrepanz zwischen Antrag und Entscheidung, die zur Zurückweisung führen könnte?

    Einmal editiert, zuletzt von vonTrotta (23. Februar 2021 um 08:21) aus folgendem Grund: Verschwundene Leerzeichen

  • Kann man definitiv so sehen.

    Andernfalls gäbe es ja gar keine Möglichkeit der Erben gegen deine Entscheidung den Erbschein auf Marie auszustellen vorzugehen.
    Und nach Sachverhalt besteht man ja darauf, dass Maria darin stehen soll.

  • Wäre es evtl. hilfreich, die Erbin mit "Marie (auch Maria) XYZ" zu bezeichnen?

    Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall, da wurde die Schreibweise des Nachnamens von Verwandten über Jahrzehnte bei verschiedenen Anlässen von verschiedenen Standesämtern (Geburt, Heirat, Tod) verändert. In dem Fall auf die Berichtigung von Ausweisen zu drängen hätte unheimliche Verwerfungen in allen Lebensbereichen zur Folge gehabt. Eine Unmenge an Personenstandsurkunden, Zeugnissen, Diplomurkunden usw. wären dann zu berichtigen gewesen wären.

    In nehme an, dass die Standesbeamten seinerzeit nach Gehör beurkundet haben (gerade im ländlichen Raum, wo jeder jeden kennt und alle unabhängig vom geschriebenen Namen wussten, um wen es geht).

  • "Es erscheint Frau Christina Elisabeth Rosalina Maria - genannt Christel Rosmarie - Schneider..."

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Das ist ja noch harmlos. Lustig wird es, wenn in verschiedenen Urkunden und dem Grundbuch verschiedene Vornamen auftauchen (einmal Sepp, einmal Josef und einmal Josip).

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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