Amtshaftpflicht

  • Moinmoin

    Also ich und mein ganzer Jahrgang werden in ca 2 Wochen die Ausbildung beendet haben und ins Berufsleben entlassen. Die Hand zur Unterschrift juckt, doch da kommt es. Alle Welt spricht davon doch niemand weiß was genaues.

    Uns wird ständig gesagt Ihr braucht eine Amtshaftpflichtversicherung (also eigentlich ne Vermögensschadensversicherung oder???)
    nun stellt sich die Frage woher nehmen?, in welcher Höhe (klar in manch einer Abteilung höher als woanders) und wo.
    Die debeka bietet bis 500.000 an, andere mehrere Milionen. Wo ist der Unterschied und was braucht man? was haben denn die schon fertigen Leser hier so abgeschlossen?

    Antworten sind immer gut.

    Ach ja Hochachtung vor meinem Jahrgang, wie ich höre dürfen wir alle zur mündlichen und niemand muss vorzeitig die Ehrenrunde antreten. Das nham wir aber gut gemacht

  • Also ich würde die Amtshaftpflicht davon abhängig machen in welche Abteilung man kommt. Im Grundbuch wäre ine höhere (also 500.000) sicher angebracht. In anderen Abteilungen z.b. Zivil tut es eine geringere bzw. gar keine.
    Ich hab eine i.H.v. 50.000 € und mache Zvil,ZV, Arrestvollstreckung, Hinterlegung, RAST, BerH.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Es gab hier schon mal einen Fred, wo sich jemand gemeldet hat, der eine Versicherung mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis per PN benennen wollte.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Also würdet ihr mienen, dass je nach Abteilung eine maximale Versicherung in höhe von 500.000 ausreichend ist. Ich frag nur, da ich halt schon Angebote im Netz gefunden hab die in mehrstellige Millionenhöhe gingen. Vielleicht, hat mein Schönfelder geübter Blick jedoch denselbigen aufs Wesentliche getrübt.

  • Also würdet ihr mienen, dass je nach Abteilung eine maximale Versicherung in höhe von 500.000 ausreichend ist. Ich frag nur, da ich halt schon Angebote im Netz gefunden hab die in mehrstellige Millionenhöhe gingen. Vielleicht, hat mein Schönfelder geübter Blick jedoch denselbigen aufs Wesentliche getrübt.




    Würde auf jedenfall aufpassen, dass die Versicherung Schäden im Zuge der Ausübung des Amtes abdeckt, da viele Verischerungen einen nur ganz normale Haftpflichtversicherungen andrehen wollen. Denn von meiner Versicherung wurde mir gesagt, dass die max. bis 500.000 € machen, von daher wäre ich bei einer Absicherung von mehreren Millionen vorsichtig.
    Anosnsten reichen 500.000 € m.E. auf jedenfall aus. Höhrere Summen(falls es die gibt s.o.) würden eh zu teuer werden

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Du kannst im Amt sicherlich auch Schäden in Millionenhöhe auslösen - eine Verischerung über 500.000,00 EUR wäre dann nur ein tropfen auf den heißen Stein. Man sollte jedoch mit gesundem Menschenverstand abwägen, welche Versicherungssumme sinnvoll ist und welche übertrieben.

    Meine Versicherung liegt auch bei 500.000,00 EUR und ich denke das reicht. Mit Millionenobjekten komme ich nicht so oft in Berührung... Das kann aber je nach Ort des Gerichts und Abteilung sehr verschieden aussehen. Allgemeine Ratschläge sind daher nur sehr schwer möglich.

  • Solltest Du im Bund deutscher Rechtspfleger (BDR) sein, solltest Du Dich dort mal informieren. Es gibt dort meines Wissens eine Versicherung für alle Mitglieder (die Masse machts). Ich hab meine Versicherung auch über den BDR abgeschlossen und bin für ca. 36 ,- € im Jahr vesichert. Die Höhe der Versicherungssumme weiß ich spontan nicht, müsste ich nochmal nachlesen...

    "Man muss denken wie die wenigsten und reden wie die meisten."
    (Arthur Schopenhauer)

  • Solltest Du im Bund deutscher Rechtspfleger (BDR) sein, solltest Du Dich dort mal informieren. Es gibt dort meines Wissens eine Versicherung für alle Mitglieder (die Masse machts). Ich hab meine Versicherung auch über den BDR abgeschlossen und bin für ca. 36 ,- € im Jahr vesichert. Die Höhe der Versicherungssumme weiß ich spontan nicht, müsste ich nochmal nachlesen...


    Nach den letzen Daten die ich hab (BDR NRW):


  • Man sollte auch vorher gut überlegen, ob so eine Versicherung überhaupt nötig ist. Ich habe auch schon mal auf der Hinterlegungsstelle einen Fehler gemacht, jedoch macht niemand einen Fehler normalerweise grob fahrlässig, und in anderen Fällen (wie z.B. Fehler, weil man 3 Kollegen in den Ferien gleichzeitig vertreten muste) steht üblicherweise der Dienstherr ein. Man braucht eine solche Versicherung wirklich nur, wenn alles andere nicht greift. Ich habe trotzdem auch eine - für alle Fälle ;)!

  • ....und in anderen Fällen (wie z.B. Fehler, weil man 3 Kollegen in den Ferien gleichzeitig vertreten muste) steht üblicherweise der Dienstherr ein.



    Auf welcher Insel der Glückseeligen lebst Du denn. Aus jahrelanger Verwaltungspraxis kann ich sagen, dass auf Überlastung keine Rücksicht genommen wird. In jedem Kommentar steht, dass auch bei Überlastung jeder Vorgang mit der gebotenen Sorgfalt zu bearbeiten ist. Für die Frage, ob der Fehler grob fahrlässig gemacht worden ist, wird nie auf die Geschäftsbelastung abgestellt. Dann müssten die oberen Dienstbehörden je eigenes Organisationsverschulden eingestehen.

  • ....und in anderen Fällen (wie z.B. Fehler, weil man 3 Kollegen in den Ferien gleichzeitig vertreten muste) steht üblicherweise der Dienstherr ein.



    Auf welcher Insel der Glückseeligen lebst Du denn. Aus jahrelanger Verwaltungspraxis kann ich sagen, dass auf Überlastung keine Rücksicht genommen wird. In jedem Kommentar steht, dass auch bei Überlastung jeder Vorgang mit der gebotenen Sorgfalt zu bearbeiten ist. Für die Frage, ob der Fehler grob fahrlässig gemacht worden ist, wird nie auf die Geschäftsbelastung abgestellt. Dann müssten die oberen Dienstbehörden je eigenes Organisationsverschulden eingestehen.


    Deshalb mein Tip:
    Zu jeder Urlaubszeit eine Überlastungsanzeige stellen.
    Ich sehe wie Miss Bennet auch nicht ein , eine Haftpflichtversicherung für 500.000,- € abzuschliessen, aber das muss ja jeder selbst wissen.

  • Auf jeden Fall würde ich eine Schlüsselversicherung mit einbeziehen.
    Es kann schon mal passieren, dass man seinen Schlüssel verliert. Wenn dann im gesamten Gericht alle Schösser ausgetauscht werden müssen..... Hallelujah....

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Auf welcher Insel der Glückseeligen lebst Du denn. Aus jahrelanger Verwaltungspraxis kann ich sagen, dass auf Überlastung keine Rücksicht genommen wird. In jedem Kommentar steht, dass auch bei Überlastung jeder Vorgang mit der gebotenen Sorgfalt zu bearbeiten ist. Für die Frage, ob der Fehler grob fahrlässig gemacht worden ist, wird nie auf die Geschäftsbelastung abgestellt. Dann müssten die oberen Dienstbehörden je eigenes Organisationsverschulden eingestehen.



    Wenn du eine Überlastungsanzeige abgibst, dann kann sich die Verwaltung nicht auf Unkenntnis rausreden. Da von uns doch niemand mit Vorsatz etwas falsch machen würde und grobe Fahrlässigkeit erst mal nachgewiesen sein muss, wird es für ein Amtshaftung schon eng. Ich würde erst mal prüfen ob ich nicht schon anderweitig gegen einen Regressanspruch durch den Dienstherren versichert bin. Aber ich kenne eigentlich keine Versicherung die bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und dem daraus resultierenden Regressanspruches zahlen würde.

  • Im BDR Landesverband S-H ist bereits in der Mitgliedschaft eine Schlüsselhaftpflicht und Vermögensschaden bis (ich glaube) 30.000,- € für Jeden.

  • Moinmoin

    Ach ja Hochachtung vor meinem Jahrgang, wie ich höre dürfen wir alle zur mündlichen und niemand muss vorzeitig die Ehrenrunde antreten. Das nham wir aber gut gemacht



    Da hab ich aber was ganz anderes "gehört"...

    Möchte mal wissen, von wem du das gehört haben möchtest. Im übrigen muss sowas nicht immer stimmen, daher sollte man mit Veröffentlichung nicht nachgeprüfter Informationen sehr vorsichtig sein.

    Zum Thema Haftpflicht wurde hier wohl schon genug geschrieben, als dass es Ausführungen von meiner Seite bedürfte.

    Beste Grüße


  • Also ich und mein ganzer Jahrgang



    Nennt man sich selbst nicht zuletzt...? :gruebel:


    Ach ja Hochachtung vor meinem Jahrgang, wie ich höre dürfen wir alle zur mündlichen [...] Das nham wir aber gut gemacht



    Tja, so einfach kann man sich selbst erheben, indem man überheblich auf all die künftigen Kollegen herabblickt, die es vielleicht nicht im ersten Durchlauf geschafft haben. Ein wenig mehr Bescheidenheit ist eventuell angeraten.

    btw.: Wenn es stimmen sollte, gratuliere ich dem ganzen Einstellungsjahrgang, ansonsten gratuliere ich hiermit nur denen, die bestanden haben. Den Anderen an dieser Stelle: Kopf hoch. Hinfallen ist keine Schande, nur wenn man nicht wieder aufsteht ist es eine. ;)

  • Ich danke allen für die schnellen und qualifizierten Antworten.
    Damit habt ihr mir geholfen.


    Ps: Einen Glückwunsch an meinen ganzen Jahrgang kann ich persönlich nicht als eigene Erhebung ansehen. Falls einige Leute anderer Meinung sind, kann ich das nicht ändern. Falls sich einer meiner Jahrgangsmitstreiter dadurch herablassend behandelt fühlt kann er mich ja anrufen.

  • Einen Glückwunsch an meinen ganzen Jahrgang kann ich persönlich nicht als eigene Erhebung ansehen. Falls einige Leute anderer Meinung sind, kann ich das nicht ändern. Falls sich einer meiner Jahrgangsmitstreiter dadurch herablassend behandelt fühlt kann er mich ja anrufen.


    So wie ich das verstanden hab, ging es den Kritikern darum, dass Deine Äußerungen so verstanden werden könnten, dass Du durch ein überhöhtes Lob des eigenen Jahrgangs die Jahrgänge davor verächtlich machst.

    Im Übrigen fand ich Dein Posting nicht so egoistisch: die meisten hier lassen sich dafür beglückwünschen, dass sie selber bestanden haben, Du hast Dich öffentlich auch für deinen Jahrgang mit gefreut. Und dass der Mensch im Überschwang der Gefühle auch übermütig wird ("Das ham wir aber gut gemacht!"), wird eher auf einen emotionalen Höhenflug als auf permanentes Abgehobensein zurückzuführen sein.

    In diesem Sinne: Glückwunsch zum bestandenen schriftlichen Teil, und auf ein baldiges Willkommen in der realen Rechtspflegerwelt! :)

  • Ich bin im selben Jahrgang wie nanü und freue mich auch für den ganzen Jahrgang, dass er zur mündlichen Prüfung zugelassen ist (das ist auch keine Vermutung, sondern bestätigte Tatsache). Das soll lediglich heißen, dass bis jetzt noch niemand durchgefallen ist. Was natürlich hoffentlich auch nicht mehr passiert.

    Ein erhöhtes Eigenlob kann ich auch nicht feststellen. Klar haben wir das gut gemacht. Und viele andere vor uns und nach uns ja auch. Und wir wünschen auch niemanden, dass er durchfällt, auch vor uns und nach uns nicht.

    Allerdings wäre es schön, wenn vielleicht noch ein paar Antworten zum Thema kommen, weil es auch mich interessieren würde. Kann mir vielleicht jemand ein paar Tipps zu Versicherungen schicken? Gerne auch über pN, wenn das dann irgendwie gegen das Klarnamenverbot verstößt.

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