Hallo, Experten,
Kann ich Vormerkungen für Grunddienstbarkeiten eintragen?. Berechtigter ist ja der "jew. Eigentümer " des Grundstücks X. Ist das bestimmt genug nach § 15 GBV?
Die Kommentare geben darüber nix her.
Vormerkung für Grunddienstbarkeit
-
-
Für den Käufer einer Grundstücksteilfläche kann am Stammgrundstück eine Vormerkung zur Sicherung seines Anspruchs auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit für den jeweiligen Eigentümer der Kauffläche eingetragen werden (LG Regensburg MittBayNot 1971, 18; LG München II MittBayNot 1972, 229).
-
Schau mal hier nach.
-
An Seestern und Rainer: Vielen vielen Danke! (Torfrock Oriignalzizat)
:-)))
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!