FGG/Reform LG oder OLG

  • Was meint ihr zur Zuständigkeit einer Beschwerde: Landgericht oder Oberlandesgericht

    Antrag Eingang. 11.07.2009
    Zwischenverfügung. 30.07.2009
    Beschwerde: 25.09.2009

    In Art 111 Übergangsvorschriften zum FGG Reformgesetz:
    heisst es auf Verfahren die bis zum Inkrafttreten,,,,gilt altes Recht.
    Was ist zu verstehen unter dem Begriff „Auf Verfahren…“
    Hier Eingang des Antrages/Erlass Zwischenverfügung Grundbuchverfahren
    oder Beschwerdeeingang - Beschwerdeverfahren

  • Unsre Richter vom LG haben auf einer Fortbildungsveranstaltung gesagt, dass das OLG/KG erst für die Beschwerde zuständig ist, wenn der Eintragungsantrag nach dem 01.09.2009 beim GBA eingegangen ist. Es wird also nicht auf den Zeitpunkt der Zwischenverfügung oder der Beschwerde abgestellt.

    LG Janet

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