Was meint ihr zur Zuständigkeit einer Beschwerde: Landgericht oder Oberlandesgericht
Antrag Eingang. 11.07.2009
Zwischenverfügung. 30.07.2009
Beschwerde: 25.09.2009
In Art 111 Übergangsvorschriften zum FGG Reformgesetz:
heisst es auf Verfahren die bis zum Inkrafttreten,,,,gilt altes Recht.
Was ist zu verstehen unter dem Begriff „Auf Verfahren…“
Hier Eingang des Antrages/Erlass Zwischenverfügung Grundbuchverfahren
oder Beschwerdeeingang - Beschwerdeverfahren
FGG/Reform LG oder OLG
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Unsre Richter vom LG haben auf einer Fortbildungsveranstaltung gesagt, dass das OLG/KG erst für die Beschwerde zuständig ist, wenn der Eintragungsantrag nach dem 01.09.2009 beim GBA eingegangen ist. Es wird also nicht auf den Zeitpunkt der Zwischenverfügung oder der Beschwerde abgestellt.
LG Janet -
Hallo Rosi,
Deine Beschwerde geht noch zum Landgericht. Maßgebend ist der Antragseingang.
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Danke, die Frage hat ich mir nämlich auch schon gestellt.
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