Mündliche Prüfung und Fristen

  • In NRW fangen in 3 Wochen die mündlichen Prüfungen an - von den Ergebnissen der schriftlichen hat selbstnatürlich noch niemand was gehört.

    Nun ist es so, dass die Vorgabe lautet: "Mindestens 2 Wochen vor der Mündlichen müssen Sie Ihre Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungen kennen." - nachdem ich mich mal ganz nett umgehorcht habe, wird diese Frist wahrscheinlich (bzw.... ganz sicher) bei vielen nicht eingehalten werden.
    In früheren Jahrgängen soll es auch so gewesen sein - da haben die Prüflinge dann auf die Frist verzichtet, um an der mündlichen teilnehmen zu können.

    Was passiert aber nun - nur gesetzt den Fall, dass die Geschichte sich wiederholt - wenn man nicht auf die Einhaltung dieser Frist verzichtet? Zieht man sich damit "nur" den Zorn der Prüfer zu, weil die extra für eine Person noch ne Prüfung dranhängen müssen?
    Dreht man eine unverschuldete "Ehrenrunde" (fände ich ziemlich ungerecht)?
    Hat da schon jemand Erfahrungen mit? ;)

  • Ich habe auch keine Ahung. Da man ja aber nach erfolgreicher Prüfung und Übernahme in den Staatsdienst ja volle Bezüge kriegt würde ich mir das überlegen. Die Höhe des Weihnachtsgeld hängt übrigens auch davon ab wieviel man am 01.12. verdient und da der bald ist.....
    Ich kann mich an eine Kollegin erinnern die war im Fachpraktikum eine lange Zeit krank. Die war ansonstens gut, aber die hat man trotzdem noch 4 Monate nach der bestandenen schriftlichen Prüfung für Anwärterbezüge arbeiten lassen und dann erst die mündliche Prüfung ablegen lassen. Weihnachtsgeld und für 4 Monate ordentlich Geld gespart.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Erfahrungen damit hab ich nicht.
    Was sagt denn Eure Prüfungsordnung genau?


    Wenn ich das mal so genau wüsste :( Ich vermute, es ist eine Soll-Vorschrift, die intern als "Muss-Vorschrift" gilt. Da es möglich ist, auf die Einhaltung der Frist zu verzichten, ist es vielleicht auch bloß eine "Dienstanweisung" nach dem Motto: "Lasst euch nicht so viel Zeit wie mit den anderen Klausuren!". Genau kann ich es leider nicht sagen :( Ich schau aber mal, ob ich da was finde...

    Ich habe auch keine Ahung. Da man ja aber nach erfolgreicher Prüfung und Übernahme in den Staatsdienst ja volle Bezüge kriegt würde ich mir das überlegen. Die Höhe des Weihnachtsgeld hängt übrigens auch davon ab wieviel man am 01.12. verdient und da der bald ist.....
    Ich kann mich an eine Kollegin erinnern die war im Fachpraktikum eine lange Zeit krank. Die war ansonstens gut, aber die hat man trotzdem noch 4 Monate nach der bestandenen schriftlichen Prüfung für Anwärterbezüge arbeiten lassen und dann erst die mündliche Prüfung ablegen lassen. Weihnachtsgeld und für 4 Monate ordentlich Geld gespart.

    Klar, das Finanzielle ist ein nicht unwichtiger Aspekt. So, wie der neueste Stand ist, wird die Frist auch wahrscheinlich doch eingehalten werden können. In meinem Jahrgang gibt es allerdings - mich eingeschlossen - ein paar kleine "Weltverbesserer", die damit "ein Zeichen setzen" wollen würden. Kann natürlich auch in die Hose gehen, deshalb hoffe ich, dass hier jemand mitliest, der ein solches Szenario schon einmal erlebt hat :)

  • Siehe § 24 Abs. 5 RpflAO (NRW):

    "Dem Prüfling wird die Bewertung der Aufsichtsarbeiten schriftlich mitgeteilt, sobald Noten und Punktwerte endgültig festgelegt sind, spätestens jedoch zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung. Die Frist für die Mitteilung der Bewertung wird durch Aufgabe zur Post gewahrt; maßgebend ist das Datum des Poststempels."

    Über die derzeitigen Postlaufzeiten äußere ich mich jetzt lieber nicht... :mad:

  • In meinem Jahrgang gibt es allerdings - mich eingeschlossen - ein paar kleine "Weltverbesserer", die damit "ein Zeichen setzen" wollen würden. Kann natürlich auch in die Hose gehen, deshalb hoffe ich, dass hier jemand mitliest, der ein solches Szenario schon einmal erlebt hat :)

    Ich kann den "Weltverbesserern" nur den dringenden Rat geben, sich lieber um Dinge zu kümmern, die wirklich wichtig sind (z.B die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung), und nicht wegen Nichtigkeiten die Kraftprobe mit der Verwaltung zu suchen, die euch rein gar nichts einbringen würde. Glaubt ihr im Ernst, die Ergebnisse würden bewusst zurückgehalten? Viel wahrscheinlicher ist, dass man in der Verwaltung auch auf glühenden Kohlen sitzt und den Korrektoren hinterhertelefoniert, wann denn endlich mit den Ergebnissen zu rechnen ist.

    Mein guter Rat zur Morgenstunde: Man muss sich wirklich nicht alles gefallen lassen. Aber hier gilt: Macht euch nicht lächerlich!

  • Siehe § 24 Abs. 5 RpflAO (NRW):

    "Dem Prüfling wird die Bewertung der Aufsichtsarbeiten schriftlich mitgeteilt, sobald Noten und Punktwerte endgültig festgelegt sind, spätestens jedoch zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung. Die Frist für die Mitteilung der Bewertung wird durch Aufgabe zur Post gewahrt; maßgebend ist das Datum des Poststempels."

    Über die derzeitigen Postlaufzeiten äußere ich mich jetzt lieber nicht... :mad:


    Genau das habe ich gesucht, danke schön :)

    Ich kann den "Weltverbesserern" nur den dringenden Rat geben, sich lieber um Dinge zu kümmern, die wirklich wichtig sind (z.B die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung),

    Das ist klar, machen wir ja sowieso (und ärgern uns wir die fertigen Rpfls über das FamFG)

    Zitat

    und nicht wegen Nichtigkeiten die Kraftprobe mit der Verwaltung zu suchen, die euch rein gar nichts einbringen würde. Glaubt ihr im Ernst, die Ergebnisse würden bewusst zurückgehalten? Viel wahrscheinlicher ist, dass man in der Verwaltung auch auf glühenden Kohlen sitzt und den Korrektoren hinterhertelefoniert, wann denn endlich mit den Ergebnissen zu rechnen ist.

    Das ist zumindest mir auch klar - wenngleich ich einräumen muss, dass es möglicherweise nicht so rüberkam. Unabhängig davon, dass ein solches "Kräftemessen" herzlich wenig Erfolg verspricht (und ich auch finde, dass es deutlich Schlimmeres gibt, als sein Ergebnis nicht 2 Wochen vor der Prüfung zu kriegen, sondern erst kurz vorher), bin ich aber dennoch neugierig: Was wäre, wenn...?

    Zitat

    Mein guter Rat zur Morgenstunde: Man muss sich wirklich nicht alles gefallen lassen. Aber hier gilt: Macht euch nicht lächerlich!

    Vielen Dank für den guten Rat, den ich zu schätzen weiß :)

  • Hmmmm.... wie kommst Du heute zu der Erkenntnis dass die Frist wohl doch eingehalten werden kann?

    Gerade heute kam doch die Nachricht aus Bad Münstereifel, dass viele Klausuren schon zum Drittkorrektor müssen und schon 10% durchgefallen seien...

    Ich würde durch die Hinzuziehung des Drittkorrektors nicht davon ausgehen, dass für jeden die Frist zu halten ist.

    Wenn man dann allerdings zu denen gehört, die nur durch den Drittkorrektor bestanden haben, würde ich stillsein und auch eine 8 Tagesfrist hinnehmen!

  • Meines Erachtens hat eine Drittkorrektur nichts mit der Frage zu tun, ob man eine Klausur besteht. Bei uns gab es eine dritte Korrektur, wenn die Bewertungen der beiden ersten Prüfer mehr als 3 Punkte auseinander lagen. Das kann in jedem Notenbereich der Fall sein.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Hmmmm.... wie kommst Du heute zu der Erkenntnis dass die Frist wohl doch eingehalten werden kann?

    Gerade heute kam doch die Nachricht aus Bad Münstereifel, dass viele Klausuren schon zum Drittkorrektor müssen und schon 10% durchgefallen seien...

    Ich würde durch die Hinzuziehung des Drittkorrektors nicht davon ausgehen, dass für jeden die Frist zu halten ist.

    Es ist zumindest erklärtes Ziel der Eifeler Verwaltung, dass die ersten "Einladungen" spätestens kommenden Dienstag rausgehen können - nebst Ergebnissen. Inwieweit das nun eingehalten werden kann... wird sich zeigen.

    Das mit der Durchfallquote ist mir auch zu Ohren gekommen. Ich habe bereits auch einige "Verdächtige", bei denen ich befürchte, dass sie dazuzählen. Da würde es mich aber auch nicht wirklich überraschen, obwohl es selbstverständlich sehr schade wäre. Die Leistungen dieser Leute waren allerdings durch die Bank weg nicht die Besten...

    Zitat

    Wenn man dann allerdings zu denen gehört, die nur durch den Drittkorrektor bestanden haben, würde ich stillsein und auch eine 8 Tagesfrist hinnehmen!

    Meines Erachtens hat eine Drittkorrektur nichts mit der Frage zu tun, ob man eine Klausur besteht. Bei uns gab es eine dritte Korrektur, wenn die Bewertungen der beiden ersten Prüfer mehr als 3 Punkte auseinander lagen. Das kann in jedem Notenbereich der Fall sein.

    Genau meine Meinung, Gegs. Die Benotung von juristischen Klausuren ist eine sehr subjektive Sache.
    Wir hatten einen Dozenten, der deutlich krassere Maßstäbe an eine Klausur stellte als seine Fachbereichskollegen. Da kam es auch schonmal vor, dass seine Studiengruppe ein richtig mieses Ergebnis hatte (1-2 Noten im unteren Prädikatsbereich, 1/3 bis 1/2 unterm Strich oder nur knapp drüber) und die anderen Studiengruppen gut abschnitten (maximal 2 Klausuren unterm Strich, deutlich mehr im Prädikatsbereich). Klar, kann auch an der Studiengruppe liegen. Sämtliche weitere Argumentation meinerseits ist auch sehr subjektiv und daher hier vielleicht nicht aussagekräftig genug. Fakt ist - das gab dieser Dozent auch ohne Umschweife zu - dass er strengere Maßstäbe ansetzte als seine Kollegen. Das mag nicht ohne Reibungen verlaufen sein, aber er macht "sein Ding".

    Wenn man also an zwei so unterschiedliche Korrektoren gelangt, ist es wenig verwunderlich, dass ein Drittkorrektor ans Werk muss. Soweit ich weiß, tritt der wirklich nur in dem von Gegs bezeichneten Fall in Erscheinung... Er kann also auch zu entscheiden haben, ob nun 18 oder 14 Punkte gerechtfertigt sind (oder was dazwischen... 16 ist ja auch noch ein "sehr gut" ;) ):D

  • Natürlich gibts auch den positiven Fall des Drittkorrektors bzw. den Fall dass man so oder so schon bestanden hat.

    Dieses Jahr wird er aber auch herangezogen weil man bei einem halt eben mit Pauken und Trompeten durchgefallen ist und ein Anderer einen noch so grade bestehen lässt....

    Egal, Du scheinst ja eh nicht zu zittern ;)

  • Was sind das denn in Bad Münstereifel für Zustände? Wir hatten 2007 in Hessen/Thüringen (FH Rotenburg) die Ergebnisse schon 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung und das ist glaub ich jedes Jahr so

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Natürlich gibts auch den positiven Fall des Drittkorrektors bzw. den Fall dass man so oder so schon bestanden hat.

    Dieses Jahr wird er aber auch herangezogen weil man bei einem halt eben mit Pauken und Trompeten durchgefallen ist und ein Anderer einen noch so grade bestehen lässt....

    Egal, Du scheinst ja eh nicht zu zittern ;)


    Ich zitter nicht, nope. Ob's gerechtfertigt ist, wird sich zeigen ;) Momentan bin ich aber noch zuversichtlich :D

    Zu der Sache mit den Drittkorrektoren... Naja, wie gesagt, die Bewertung ist sehr subjektiv. Es kann sein, dass der Erstkorrektor ein knallharter Prüfer ist, dem kein noch so kleiner Fehler entgeht, so dass man mit Pauken und Trompeten durchrasselt, wohingegen der Zweitkorrektor seeehr großzügig drüber schaut. Wenn die Klausur tatsächlich grenzwertig ist, kann der Student ja nichts für die unterschiedlichen Bewertungen durch die Korrektorenschaft...
    Da hilft nur eins: Klausuren gut schreiben, so dass kein Zweifel aufkommt - oder gleich verteichen.

    Du scheinst recht gute Insider-Infos zu haben, Anthea... Wenn du das dringende Bedürfnis verspürst, einem auf heißen Kohlen sitzenden Studenten etwas mitzuteilen, wird sich derjenige nicht dagegen wehren ;) Andernfalls ist auch nicht schlimm, ich erfahr's ja irgendwann.

    Was sind das denn in Bad Münstereifel für Zustände? Wir hatten 2007 in Hessen/Thüringen (FH Rotenburg) die Ergebnisse schon 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung und das ist glaub ich jedes Jahr so

    Randbemerkung: Ich find's herrlich, dass zur Ausgangsfrage bislang noch keine Antwort außer "Lass es bleiben" kam und jetzt der FH-Vergleich beginnt.
    Nicht böse gemeint - so sind die Diskussionen in allen Foren zu allen Lebenslagen ;)

    Zur Frage: Wie stark sind denn die Jahrgänge in Hessen/Thüringen jeweils und wie groß war die Zeitspanne zwischen den Prüfungen? Unsere Klausuren wurden Ende July geschrieben, unser Jahrgang umfasst rund 90 Leute und die mündlichen fangen, wie geschrieben, in gut 3 Wochen an. Wenn es nicht notwendig wäre, dass Drittkorrektoren ans Werk müssen, wüssten wir die Ergebnisse womöglich schon.

  • Wir hatten einen Dozenten, der deutlich krassere Maßstäbe an eine Klausur stellte als seine Fachbereichskollegen. Da kam es auch schonmal vor, dass seine Studiengruppe ein richtig mieses Ergebnis hatte (1-2 Noten im unteren Prädikatsbereich, 1/3 bis 1/2 unterm Strich oder nur knapp drüber) und die anderen Studiengruppen gut abschnitten (maximal 2 Klausuren unterm Strich, deutlich mehr im Prädikatsbereich).



    So einen Dozenten hatten wir während des Referendariats im Bereich Strafrecht auch. Wir haben von seinen fiesen Klausuren gezittert, wir haben geschwitzt, wir haben durch die Bank miese Ergebnisse geschrieben. Aber im Nachhinein konnten wir uns bei ihm nur bedanken. Die eigentlichen Examensklausuren waren für uns alle - im Gegensatz zu Arbeitsgemeinschaften mit nicht so strengen Dozenten - nur noch ein Klaks und entsprechend haben wir im Examen ziemlich gut abgeschnitten.

    Im Übrigen Lord Reis meinte meine Kollegin mal, dass es deshalb so viele beknackte Juristen gibt, weil das ständige Warten (okay bei den Volljuristen zweimal im Leben) auf die Examensergebnisse über viele Monate nur zu seelischen Deformationen führen kann.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • So einen Dozenten hatten wir während des Referendariats im Bereich Strafrecht auch. Wir haben von seinen fiesen Klausuren gezittert, wir haben geschwitzt, wir haben durch die Bank miese Ergebnisse geschrieben. Aber im Nachhinein konnten wir uns bei ihm nur bedanken. Die eigentlichen Examensklausuren waren für uns alle - im Gegensatz zu Arbeitsgemeinschaften mit nicht so strengen Dozenten - nur noch ein Klaks und entsprechend haben wir im Examen ziemlich gut abgeschnitten.

    Ich wünschte, ich könnte dasselbe behaupten... Okay, besagter Dozent hat meinen Sinn für Zusammenhänge spürbar geschärft und mein Problembewusstsein nochmal erweitert, das stimmt. Trotzdem würde ich nicht behaupten, dass dadurch die Examensklausuren für mich leichter wurden.
    Obwohl.. vielleicht doch? ;)

    Zitat

    Im Übrigen Lord Reis meinte meine Kollegin mal, dass es deshalb so viele beknackte Juristen gibt, weil das ständige Warten (okay bei den Volljuristen zweimal im Leben) auf die Examensergebnisse über viele Monate nur zu seelischen Deformationen führen kann.


    :wechlach: Japp, dem kann ich nur zustimmen ;) "Meine" Mädels aus'm Jahrgang, mit denen ich täglich in Kontakt steh, machen sich gerade teilweise kirre... Da leide sogar ich armer Mann drunter ;)

  • Ruhig Blut, also soweit ich weiß sind in den letzten jahren die fristen immer eingehalten worden, dafür spricht auch, dass hier Niemand etwas von einem etwaigen Verzicht auf Einhaltung der Fristen postet.
    Für den letzten Jahrgang kann ich sagen, dass die Briefe alle fristgerecht eingetrudelt sind.

    Bald habt ihrs geschafft, ich drück euch die Daumen! Trotzdem das Lernen nicht vergessen:)

  • Habe vorhin mit einem Dozenten aus der Eifel telefoniert: Ihm ist auch nichts bekannt von nicht eingehaltenen Fristen der letzten Jahre! Wie sagte er so schön? "Ich kenn das ja, da wird unter der Studentenschaft auch viel Sch**** weitergegeben..."

    Vielen lieben Dank fürs Daumen drücken :)

  • @Lord Reis: zu deinen Fragen zu Hessen:

    Mein Jahrgang dieses Jahr betrug 47 Leute, die Zeit zwischen dem schriftlichen und mündlichen 6 Wochen und die schriftlichen Ergebnisse kamen 2 bis 2 1/2 Wochen vor der mündlichen Prüfung (je nachdem, wann man seine Prüfung hat). Der 2007er Jahrgang müsste ungefähr genauso viele Leute gehabt haben. Demnächst sind es aber immer mehr.

    Ach ja, unsere Prüfungen sind nächste Woche Di, Mi und Do. Also Daumen drücken für die hessischen und thüringischen Rpfl.

  • Ich bin zur Zeit im Studium 2 in der Eifel und ein Dozent hat uns heute gesagt, dass er mit dem Prüfungsamt gesprochen hat (gestern oder heute) und das die Fristen auf jeden Fall eingehalten werden. Ich hoffe, die Info hilft weiter....
    Für die mündliche Prüfung viel Glück.

  • @Lord Reis: zu deinen Fragen zu Hessen:

    Mein Jahrgang dieses Jahr betrug 47 Leute, die Zeit zwischen dem schriftlichen und mündlichen 6 Wochen und die schriftlichen Ergebnisse kamen 2 bis 2 1/2 Wochen vor der mündlichen Prüfung (je nachdem, wann man seine Prüfung hat). Der 2007er Jahrgang müsste ungefähr genauso viele Leute gehabt haben. Demnächst sind es aber immer mehr.

    Ach ja, unsere Prüfungen sind nächste Woche Di, Mi und Do. Also Daumen drücken für die hessischen und thüringischen Rpfl.


    Damit seid ihr in etwa die Hälfte meines Jahrgangs, allerdings mit einem deutlich kleineren Zeitfenster... Da habt ihr wohl die fleißigeren Korrektoren ;) Nee, Spaß...
    liegt wahrscheinlich nur an der Tatsache, dass Drittkorrektoren ans Werk müssen...

    Wir drücken euch die Daumen!

    Ich bin zur Zeit im Studium 2 in der Eifel und ein Dozent hat uns heute gesagt, dass er mit dem Prüfungsamt gesprochen hat (gestern oder heute) und das die Fristen auf jeden Fall eingehalten werden. Ich hoffe, die Info hilft weiter....
    Für die mündliche Prüfung viel Glück.

    Oh, das klingt doch mal sehr gut! Das war nicht zufällig ein gewisser Herr R., der u.a. Grundbuchrecht unterrichtet? ;)

    Wenn das Gerücht stimmt, das so umgeht, werden eure Examensklausuren leichter werden als unsere... Es heißt, dass das Ministerium, da der letzte Jahrgang in der Eifel deutlich über dem Durchschnitt lag, die Anweisung herausgegeben hat, die Examensklausuren schwerer zu machen. Wieviel da dran ist, mag ich nicht beurteilen. Vorstellen kann ich es mir...
    Angesichts unserer bislang ziemlich hohen Durchfallquote (ich hoffe, es trifft nicht die falschen!) halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass das Ministerium dann sagt "War zu schwer, macht die wieder leichter"... Sofern diese Verfahrensweise zutrifft.

    Also: Entweder habt ihr Glück oder wir waren nur alle zu schlecht ;)

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