In NRW fangen in 3 Wochen die mündlichen Prüfungen an - von den Ergebnissen der schriftlichen hat selbstnatürlich noch niemand was gehört.
Nun ist es so, dass die Vorgabe lautet: "Mindestens 2 Wochen vor der Mündlichen müssen Sie Ihre Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungen kennen." - nachdem ich mich mal ganz nett umgehorcht habe, wird diese Frist wahrscheinlich (bzw.... ganz sicher) bei vielen nicht eingehalten werden.
In früheren Jahrgängen soll es auch so gewesen sein - da haben die Prüflinge dann auf die Frist verzichtet, um an der mündlichen teilnehmen zu können.
Was passiert aber nun - nur gesetzt den Fall, dass die Geschichte sich wiederholt - wenn man nicht auf die Einhaltung dieser Frist verzichtet? Zieht man sich damit "nur" den Zorn der Prüfer zu, weil die extra für eine Person noch ne Prüfung dranhängen müssen?
Dreht man eine unverschuldete "Ehrenrunde" (fände ich ziemlich ungerecht)?
Hat da schon jemand Erfahrungen mit?