Danke erstmal für die aufmunternden Worte Klar ist das Studium nicht das einfachste, aber ich ärger mich einfach, weil ich weiß, dass ich das eigentlich kann und mich einfach von anderen Dingen hab extrem ablenken lassen. Aber naja, das ist ja mein Problem. Grundsätzlich hast du wohl durchaus Recht, Jenny
Allerdings: Heute habe ich Post vom OLG bekommen. Kürzung um 15 %. Das macht fast 150,- € aus. Ich hab direkt mal eine Stellungnahme geschrieben. Ich kann ja schon irgendwie verstehen, wozu das gut sein soll, aber das geht einfach nicht. Ich hab mal gerechnet. So würde ich mit meinen Ausgaben (weit) unter dem liegen, was ein Hartz-IV-Empfänger bekommt. Das kann's ja auch nicht sein. Von wegen Fürsorgepflicht usw... Naja, mal abwarten, was jetzt noch alles so passiert.
Erstmal darf man ja nochmal für die Begleitunterrichtsklausuren lernen.
Also: Frohes Schaffen :-/
Mündliche Prüfung und Fristen
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Lord Reis -
5. Oktober 2009 um 12:29
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Hallo Cat,
also es ist durchaus möglich die Bezügekürzung zu verhindern. Zuständig ist das OLG und du hast ja anscheinend schon die Ankündigung bekommen. Da müsste ja genau drin stehen, was du tun musst. Vor allen Dingen musst du genau und gut begründen, warum du die vollen Bezüge benötigst. In besonderen Härtefällen ist dann ein Absehen davon möglich. Wie das bei euch am OLG allerdings bewertet wird, kann ich dir nicht sagen. Aber ein Versuch ist es wert.
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Für die, die es noch vor sich haben und bangen:
Keine Angst! In meiner Gruppe wurden alle auf die nächsthöhere Note geprüft und haben es (bis auf einen Fall, der 16 Punkte gebraucht hätte, um auf ein "sehr gut" zu kommen... nein, ich war's nicht, leider) auch jeweils geschafft. Das Prüfungsgespräch war sehr sehr locker, man hat immer genug Zeit, um im Gesetz nachzugucken und die Fragen sind größtenteils sehr fair. Die "fiesen" sind dann auch eher für die Leute, die "ganz hoch hinaus" wollen
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Na dann mal [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/musik/n015.gif]zur bestandenen Prüfung.
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Besten Dank
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