Habe hier nen Schuldner, dem ein (dingliches) Wohnrecht im Haus seiner Schwester eingeräumt wurde. Er wohnt dort mietfrei.
Kann man ein solches für die Masse "verwerten"? Zum einen könnte man während des Verfahrens fiktive Mietzahlungen in Erwägung ziehen, was aber gesetzeswidrig wäre, sofern der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Auch eine "Herabsetzung" des Pfändungsfreibetrages dürfte ausscheiden.
Vor Kurzem gab es wohl irgendeine gerichtliche Entscheidung, in welcher ein Hauseigentümer zur Weitervermietung der Wohnung verpflichtet wurde, nachdem der pflegebedürftige Vater, dem ein Wohnrecht an dieser eingeräumt wurde, ins Heim musste und die Wohnung leerstand.
Man könnte hier ja andenken, den Schuldner zum Ausziehen zu bewegen und das Wohnrecht an einen Dritten zu übertragen, der wiederum Miete an die Masse zahlt bzw. das Wohnrecht entgetlich erwirbt.
Spätestens im Schlusstermin muss über die (Nicht)Verwetrbarkeit des Wohnrechts entschieden werden.
Gibt es dazu Erfahrungen?