Anmeldungen haben ja grundsätzlich durch sämtliche Vorstandsmitglieder zu erfolgen.
Wie ist es nun, wenn ein VS-Mitglied erst zu einem späteren Zeitpunkt (Datum der Anmeldung März, Eintritt soll Juni sein, Eingang bei Gericht ist im August) als dem Datum der Anmeldung bestellt wird?
Wird auf den Tag der Unterzeichnung der Anmeldung oder den Eingang bei Gericht abgestellt?
Im vorliegenden Fall hat das neue VS-Mitglied bei der Anmeldung nur im Rahmen der Zeichnungspflicht mitgewirkt.