Hallo liebe Mitstreiter!
Bin neu hier und hoffe auf Hilfe!
Mir liegt ein Antrag auf Grundbuchberichtigung vor mit folgendem Hintergrund:
Im GB ist eingetragen Hr. X und die YGmbH in Gesellschaft bürgerl. Rechts. Der Mitgesellschafter - YGmbH wurde umfirmiert im Juni 06 in die ZGmbH, welche sich seit Juli 08 durch Eröffnungsbeschluss im Inso-Verfahren befindet. Die ZGmbH wurde im Handelsregister im Aug. 08 gelöscht. Mit privatschriftlichem Vertrag vom Aug. 1998 (Nachtrag zum Gesellschaftervertag vom Juli 1997) hat die ZGmbH ihren Gesellschaftsanteil von 50% an Hr. A übertragen. Nunmehr bewilligen und beantragen die ZGmbH vertr. d. d. Inso-Verw. als austr. Ges., Hr. A als eintr. Ges., sowie Hr. X als Eigentümer in notarieller Form die GB-Berichtigung. Der Gesellschaftsanteil wird mit einem Wert von 260 T € angegeben.
Mir bereitet es Bauchweh, die GB-Berichtigung nun zu vollziehen. Grundsätzlich liegen die Eintragungsvoraussetzungen vor. Aber: Ist die eingetragene GbR kraft Gesetzes und mangels anderer Regelung im Ges.-Vertrag erloschen und ist Hr. X ggf. Alleineig. geworden? Kann der Inso-Verw. nun nachträglich einer GB-Ber. zustimmen? Oder hat mich dies nicht zu interessieren?
Grundbuchberichtigung bei einer GbR
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pokerface -
8. Oktober 2009 um 11:32
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Zumindest konkludent ist doch offenbar (formfrei möglich) beschlossen worden, die Gesellschaft fortzusetzen.
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Bei der Zweimann-GbR (hier: X und Y-GmbH), kann die Fortsetzung der Gesellschaft mit dem Gemeinschuldner nicht einmal durch Gesellschaftsvertrag vereinbart werden (Palandt/Sprau § 728 Rn.2)
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Die Übertragung des Geschäftsanteils erfolgte 10 Jahre vor der Insolvenz.
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Stimmt, das hatte ich überlesen, womit #3 gegenstandslos ist.
Die Anteilsübertragung seitens der GmbH erfolgte vor der Insolvenzeröffnung an den Dritten A, der sodann zusammen mit X -bis heute- die GbR bildete. Die Insolvenz der GmbH hatte somit auf die GbR keinen Einfluss mehr (womit auch #2 gegenstandlos sein dürfte).
Ich habe daher im Ergebnis gegen die Grundbuchberichtigung keine Bedenken. -
Ich hätte auch keine Bedenken, zu berichtigen.
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Schön, da sind wir uns ja einig.
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