Grundbuchberichtigung bei einer GbR

  • Hallo liebe Mitstreiter!
    Bin neu hier und hoffe auf Hilfe!
    Mir liegt ein Antrag auf Grundbuchberichtigung vor mit folgendem Hintergrund:

    Im GB ist eingetragen Hr. X und die YGmbH in Gesellschaft bürgerl. Rechts. Der Mitgesellschafter - YGmbH wurde umfirmiert im Juni 06 in die ZGmbH, welche sich seit Juli 08 durch Eröffnungsbeschluss im Inso-Verfahren befindet. Die ZGmbH wurde im Handelsregister im Aug. 08 gelöscht. Mit privatschriftlichem Vertrag vom Aug. 1998 (Nachtrag zum Gesellschaftervertag vom Juli 1997) hat die ZGmbH ihren Gesellschaftsanteil von 50% an Hr. A übertragen. Nunmehr bewilligen und beantragen die ZGmbH vertr. d. d. Inso-Verw. als austr. Ges., Hr. A als eintr. Ges., sowie Hr. X als Eigentümer in notarieller Form die GB-Berichtigung. Der Gesellschaftsanteil wird mit einem Wert von 260 T € angegeben.
    Mir bereitet es Bauchweh, die GB-Berichtigung nun zu vollziehen. Grundsätzlich liegen die Eintragungsvoraussetzungen vor. Aber: Ist die eingetragene GbR kraft Gesetzes und mangels anderer Regelung im Ges.-Vertrag erloschen und ist Hr. X ggf. Alleineig. geworden? Kann der Inso-Verw. nun nachträglich einer GB-Ber. zustimmen? Oder hat mich dies nicht zu interessieren?:gruebel:

  • Zumindest konkludent ist doch offenbar (formfrei möglich) beschlossen worden, die Gesellschaft fortzusetzen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (8. Oktober 2009 um 15:29) aus folgendem Grund: da fehlte ein u

  • Bei der Zweimann-GbR (hier: X und Y-GmbH), kann die Fortsetzung der Gesellschaft mit dem Gemeinschuldner nicht einmal durch Gesellschaftsvertrag vereinbart werden (Palandt/Sprau § 728 Rn.2)

    Einmal editiert, zuletzt von Cromwell (8. Oktober 2009 um 16:14) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Die Übertragung des Geschäftsanteils erfolgte 10 Jahre vor der Insolvenz.

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  • Stimmt, das hatte ich überlesen, womit #3 gegenstandslos ist.

    Die Anteilsübertragung seitens der GmbH erfolgte vor der Insolvenzeröffnung an den Dritten A, der sodann zusammen mit X -bis heute- die GbR bildete. Die Insolvenz der GmbH hatte somit auf die GbR keinen Einfluss mehr (womit auch #2 gegenstandlos sein dürfte).

    Ich habe daher im Ergebnis gegen die Grundbuchberichtigung keine Bedenken.

  • Schön, da sind wir uns ja einig.

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