Ich hab mal eine allgemeine Frage:
Was setzt ihr für einen Wert zur Kostenberechnung zur Eintragung einer bpD bzgl. eines Leitungsrechtes an.
Ich bin ja der Meinung, dass sich der Wert aus § 24 Absatz 1b letzter Halbsatz KostO berechnet, also Jahreswert mal 12,5 (für die Eintragung zugunsten einer juristischen Person). D.h. wenn mir die bpD in der Bewilligungsurkunde mit einem Wert von sagen wir mal 200 EUR angegeben ist, nehme ich, da keine anderen Anhaltspunkte vorhanden sind, den Wert mal 12,5, da die Belastung der Dienstbarkeit für das Grundstück dauerhaft ist. Hab ich da einen Denkfehler