Rötung ergänzen

  • Hallo zusammen,

    ich hab' hier ein eingescanntes Grundbuchblatt. Im BV müssten einige BVNr. gerötet sein (das ergibt sich auch aus dem Handblatt). Diese Rötungen hat es beim einscannen nicht mitübertragen. Kann ich die Rötungen einfach "nachholen" bzw. nachtragen? Muss ich da noch einen zusätzlichen Vermerk machen?

    Danke

  • Wenn eindeutig klar ist, dass das Grundstück nicht mehr unter der BVNr. eingetragen ist, würde ich die Rötung einfach nachtragen. Sonst verwirrt das doch nur beim Lesen des Bestandsverzeichnisses.
    Ich würde auch nen kleinen Aktenvermerk machen (z.B. 'aus Übersichtlichkeitsgründen Rötungen im BV nachgetragen')

  • Ich würde auch nachträglich röten und nen Aktenvermerk machen. Die Rötungen sind eh nur als Hilfsmittel anzusehen...
    Da in der Eintragungsmitteilung nur schwarze Striche zu sehen sein werden, würde ich an die jeweiligen Leute eine Kopie des Vermerks mitschicken oder nen Hinweis auf die Eintragungsmitteilung machen

  • Wenn sonst nichts zu veranlassen ist, würd ich keine Nachrichten rausschicken.



    Das sehe ich auch so.

    Da ie Akte aber bestimmt nicht durch Zufall auf dem Tisch gelandet ist, gehe ich von einem (anderen) Eintragungsantrag aus. Und dann sollte schon ein Vermerk mit auf die Mitteilungen, wenn andere Sachen (von Amts wegen) vorgenommen wurden, als die beantragten...

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