Die meisten gesetzlichen Vertreter werden das mit Sorgfalt bereits geprüft haben,
Guter Witz!!!
Ansonsten schließe ich mich aber weiterhin der Mindermeinung an, würde allerdings nicht die h. M. als "Mumpitz" abtun. Sie überzeugt mich einfach nicht. "Mein" OLG hat übrigens noch vor kurzem in einem Rechtsmittelverfahren mit keinem Sterbenswörtchen etwas zur etwaigen Bestellung eines Ergänzungspflegers gesagt, obwohl die hier immer sehr gerne auf förmliche Mängel abheben.