§ 11 RVG gegen türkische Firma?

  • Hallo Leute,

    vielleicht kann mir jemand helfen.
    Hab hier einen Antrag nach § 11 RVG gegen eine Mandantin (XY AG) mit Sitz in der Türkei.

    Was muss ich da beachten?

    Ist eine Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG möglich?

  • Da hätte ich keine Bedenken.
    Antrag und Beschuss müssen im Wege der Auslandszustellung zugestellt werden.
    Bei einer förmlichen Zustellung (die auch gegen den Willen des Empfängers erfolgen kann), müssen Übersetzungen beigefügt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!