Sofortige Beschwerde nach Beschluss Aufhebung PKH

  • Hier mal ein Hoch auf ForumStar: Gibt man dort in der PKH-Lasche alle Daten ein, spuckt es auf Knopfdruck die Berechnung aus und übernimmt sie auch in die Beschlüsse oder sonstigen Schreiben. Klar, geht es mit einem Excel-Tool auch schneller, in der Gesamtbetrachtung finde ich ForumStar aber praktischer - zumal die anzuwendenden Freibeträge immer aktuell sind.

    Gerade wenn es später mal zu Abänderungen kommt, pflegt man diese eine Position in die Berechnung ein und es spuckt sofort das neue Ergebnis aus, mit dem man gleich wieder die Schreiben und Beschlüsse befüllen kann. Finde ich prima, möchte ich gar nicht mehr anders.

    Das Thema Richter und PKH-Berechnung ist ein weites Feld... Bei uns arbeiten zum Glück viele Richter selbständig mit der PKH-Lasche und geben dort auch sauber ihre Berechnung ein, manche machen das aber auch Pi mal Daumen, was es später schwer macht, eine Verbesserung (oder Verschlechterung) festzustellen. Gelegentlich legen die Bezirksrevisoren Beschwerde ein, um eine saubere Berechnungsgrundlage zu erhalten. Bei uns werden die Richter also etwas erzogen...
    Ganz gelegentlich erfolgt auch ein Tipp meinerseits an die Bezirksrevisoren, wo sich vielleicht mal eine Aktenanforderung lohnt :teufel:

  • Wir haben auch nur eine Excel Tabelle mit nicht aktuellen Freibeträgen. Daher rechne ich meistens alles auf einem Schmierzettel zusammen. Von den Richtern findet man fast nie eine Berechnung in der Akte. Umso mehr erstaunte es mich, dass das OLG eine förmliche Berechnung bei dieser eindeutigen VKH-Sache erwartete.
    Und die Verbindung des Nichtabhilfebeschlusses mit der Berechnung, unter Bezugnahme im Beschluss, ist üblich?
    Nicht dass mir das OLG das wieder um die Ohren haut. Ich mache die Familiensachen noch nicht so lange und bin da absolut unerfahren.

  • Wir haben auch nur eine Excel Tabelle mit nicht aktuellen Freibeträgen. Dann solltest du dir mal eine Tabelle mit den aktuellen Freibeträge besorgen. Gibt es auch hier im Forum. Daher rechne ich meistens alles auf einem Schmierzettel zusammen. Von den Richtern findet man fast nie eine Berechnung in der Akte. Umso mehr erstaunte es mich, dass das OLG eine förmliche Berechnung bei dieser eindeutigen VKH-Sache erwartete.
    ...

    Was meinst du denn mit "eindeutige Sache"? So gesehen, ist eine Ratenanordnung ohne Berechnung nie eindeutig, da man bei Lesen des Beschlusses nicht weiß, wie der Entscheider auf diese Ratenhöhe kam.

    Dass VKH-Bewilligungen von Richter häufig keine Berechnung enthalten, wenn sich keine Ratenzahlungspflicht ergeben hat, ist wieder eine andere Sache. Aber zumindest die hiesigen Richter nehmen eine Berechnung in ihren Beschluss auf, wenn sie eine Rate anordnen.

  • Ich hefte den Berechnungszettel - den Ausdruck des entsprechenden Tools - vorne in das PkH-Heft, nehme die Berechnung der Ratenhöhe selbst aber auch nicht in den Beschlusstext auf.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Nachtrag: In einem Nichtabhilfebeschluss steht die Berechnung dann natürlich drin.

  • Eindeutig: Zumindest bei ratenfreier PKH gibt's eindeutige Fälle, z.B. SGB-II oder SGB XII.

    Bei mir gibt's dann noch reichlich andere eindeutige Fälle, da gibt's bei ratenfreier PKH dann keine Berechnung.

    Ist der Fall nicht eindeutig, berechne ich inzwischen per Excel. (Ja, Schneewittchen hatte sich da durchgesetzt). Da kommt eine Berechnung auch bei ratenfreier PKH dann zur Akte.

    Bei Raten höre ich inzwischen immer mit Vorlage der Berechnung an (Grund s.o.)

    Nehme ich eine ratenfreie Partei ins NPV, teile ich der zumindest mit, von welchem Einkommen ich ausgegangen bin, die entsprechende Entscheidung hat Schneewittchen ja schon zitiert.

    Wo unsere Fahne weht, ist es für jedes Schiff zu spät wir sind im Kampfe vereint. Gottes Feind und aller Welts Freund...

    Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
    http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ

    Einmal editiert, zuletzt von Störtebecker (29. Oktober 2021 um 13:13) aus folgendem Grund: Undeutlich ausgedrückt

  • Wir haben auch nur eine Excel Tabelle mit nicht aktuellen Freibeträgen. Daher rechne ich meistens alles auf einem Schmierzettel zusammen.

    :eek: Exceltabellen sind zumindest hinsichtlich der Freibetragsänderungen ziemlich leicht selbst zu aktualisieren. Oder man lädt sich das Update aus dem Forum runter; meist hat’s einer eingestellt. Oder ich schicke dir meine, wenn du willst.

    Ist der Fall nicht eindeutig, berechne ich inzwischen per Excel. (Ja, Schneewittchen hatte sich da durchgesetzt).

    :eek: :eek: :eek: Dass ich diesen Tag noch erleben darf…! :blumen:

    Fast könnte man denken, dass ich mir bei meiner Arbeitsweise was denke… ;) :D

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Wir haben auch nur eine Excel Tabelle mit nicht aktuellen Freibeträgen. Daher rechne ich meistens alles auf einem Schmierzettel zusammen.

    :eek: Exceltabellen sind zumindest hinsichtlich der Freibetragsänderungen ziemlich leicht selbst zu aktualisieren. Oder man lädt sich das Update aus dem Forum runter; meist hat’s einer eingestellt. Oder ich schicke dir meine, wenn du willst.

    Ist der Fall nicht eindeutig, berechne ich inzwischen per Excel. (Ja, Schneewittchen hatte sich da durchgesetzt).

    :eek: :eek: :eek: Dass ich diesen Tag noch erleben darf…! :blumen:

    Fast könnte man denken, dass ich mir bei meiner Arbeitsweise was denke… ;) :D


    Aber auch nur fast.....:teufel:

  • Wir haben auch nur eine Excel Tabelle mit nicht aktuellen Freibeträgen. Dann solltest du dir mal eine Tabelle mit den aktuellen Freibeträge besorgen. Gibt es auch hier im Forum. Daher rechne ich meistens alles auf einem Schmierzettel zusammen. Von den Richtern findet man fast nie eine Berechnung in der Akte. Umso mehr erstaunte es mich, dass das OLG eine förmliche Berechnung bei dieser eindeutigen VKH-Sache erwartete.
    ...

    Was meinst du denn mit "eindeutige Sache"? So gesehen, ist eine Ratenanordnung ohne Berechnung nie eindeutig, da man bei Lesen des Beschlusses nicht weiß, wie der Entscheider auf diese Ratenhöhe kam.

    Dass VKH-Bewilligungen von Richter häufig keine Berechnung enthalten, wenn sich keine Ratenzahlungspflicht ergeben hat, ist wieder eine andere Sache. Aber zumindest die hiesigen Richter nehmen eine Berechnung in ihren Beschluss auf, wenn sie eine Rate anordnen.

    Mit "eindeutig" meine ich, dass ich im Nichtabhilfebeschluss angegeben habe, dass ich vom Nettoeinkommen alle Verbindlichkeiten und Freibeträge abgezogen habe und dann auf ein einzusetzendes Einkommen von 100€ gekommen bin.
    Jetzt weiß ich, dass ich eine Berechnung, wie die in der Excel-Tabelle, im Nichtabhilfebeschluss anzugeben habe.

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