"Alias" im Rechtsverkehr

  • Ich habe hier ein Problem mit einem Antragsteller. Der Herr heißt angeblich Hans-Joachim Meier*, tritt hier jedoch im Rechtsverkehr als Jochim Meier* auf. Sämtliche eingereichten Unterlagen und Nachweise lauten auf Hans-Joachim, es wird jedoch immer als Jochim unterzeichnet und auch der Briefkopf lautet auf Jochim. Es existiert angeblich kein Nachweis der standesamtlichen Namensänderung.
    Ich kann also zweifelsfrei nicht feststellen, ist der Jochim auch der Hans-Joachim, um den es im Antrag geht. Was mach ich mit dem? Antrag zurückweisen? Ich habe schon zwischenverfügt, aber es kam die Antwort, dass sich Hans-Joachim jetzt Jochim nennt, weil er den Namen schöner findet. :gruebel:



    *Name von der Redaktion geändert :D

  • Der Gute hat doch mit Sicherheit einen Ausweis/Reisepass (ggf. Kopie anfordern) o.ä. Daraus sollte hervorgehen, wie er heißt. Dieser Name ist - sofern keine ordentl. Namensänderung vorliegt - maßgebend. Ich persönlich nehme in solchen Fällen auf:
    [...] Hans-Joachim -genannt Jochim - Meier [...]

  • Wie sieht es denn mit Unterschriften aus?
    Lässt sich da eine Übereinstimmung (ohne graphologisches Gutachten) erkennen?
    Wenn du keine weiteren Bedenken bzgl. der Identität hast (also Geburtsdaten und Abgleich Ausweis mit EMA), würde ich eher nicht zurückweisen.
    Ich hatte es im Grundbuch oft, dass die BAuernfamilienmitgleider im Rechtsverkehr auch unter ihrem Spitznamen auftraten, teilweise sogar im GB standen: Friedhelm (genannt: Fritz) Meier; oder Elfriede (genannt: Erna) Müller...

    Evtl. könntest du dir kja anhand EMA- und Ausweisdaten von deinem Gegenüber an eides statt versichern lassen, dass er auch wirklich dieser jene ist. Sonst wüsste ich auch nix...

  • Die jetzt vorliegenden Unterschriften sind sehr ähnlich, scheinen von derselben Person zu sein. Aber weiß ich denn, ob Jochim nicht ein bösartiges Familienmitglied oder Nachbar ist, der für Hans-Joachim irgendwas beantragt und daher seinen Namen benutzt? Ich habe Zweifel an der Antragsberechtigung für Hans-Joachim.

    Bin da ein wenig paranoid, da wir schon mal einen Fall hatten, dass eine Dritte den Namen einer Fremden Person im Rechtsverkehr benutzt hat. Und das gab richtig Ärger danach, weil die Dritte den Namen für - sagen wir mal vorsichtig - nicht sehr angesehene Tätigkeiten in der Öffentlichkeit verwendet hat.

    Konkret soll hier eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden. Der Titel wurde auf Hans-Joachim erwirkt und ist wech. Die weitere vollstreckbare soll jetzt an Jochim geschickt werden. Der Verlust wurde versucht durch Versicherung an Eides Statt von Hans-Joachim glaubhaft zu machen. Die Unterschriften auf dem Antrag und in der Versicherung an Eides statt (jeweils voller Namenszug) sind - jedenfalls mit dem Nachnamen - auf den ersten Blick identisch. Wer ist jetzt wer? Gibts einen Jochim, der die EV für Hans-Joachim abgibt? Ist Jochim Hans-Joachim? Daher meine Bauchschmerzen.

  • Hans-Joachim sitzt also gerade nicht vor dir :gruebel:.
    Dann würde auch die Einreichung einer Ausweiskopie des Hans-Joachim nicht reichen...

    Muss er wohl vorbeikommen.
    Auf dem Ausweis steht dann Hans-Joachim, du siehst wie er aussieht und wo er wohnt... Wenn es passt, passts :D...

  • Hans-Joachim sitzt also gerade nicht vor dir :gruebel:.
    Dann würde auch die Einreichung einer Ausweiskopie des Hans-Joachim nicht reichen...

    Muss er wohl vorbeikommen.
    Auf dem Ausweis steht dann Hans-Joachim, du siehst wie er aussieht und wo er wohnt... Wenn es passt, passts :D...



    Nö. Die Anträge wurden alle schriftlich eingereicht.

    Feststellung der Personenidentität im schriftlichen Verfahren ist schwierig. Können die Leute nicht so unterschreiben, wie es im Ausweis steht, dann könnt ich mir das ganze Gerödel hier sparen. :frechheit Der Antrag läuft mittlerweile schon 3 Monate und Hans-Joachim wird sich schwer bedanken, dass er jetzt auch noch bei Gericht antraben darf.

  • Hans-Joachim wird sich schwer bedanken, dass er jetzt auch noch bei Gericht antraben darf.



    Hans-Joachim ist ja auch selbst Schuld, wenn er sich anders nennt.
    Und wenn er seinen Namen blöd findet, soll er doch seine Eltern verklagen. Mal sehen, was da rauskommt, wenn er sich in der Klageschrift auch anders nennt...
    Ich nenn mich auch nicht "Jean-Pierre", weil mir "Hans-Peter" nicht gefällt...

    Ich würd mir da keinen Kopf weiter drum machen. Entweder er kommt zu dir und du kannst seine Identität feststellen, oder du weist zurück...

    Eine Möglichkeit wäre ja noch, eine Mieter- oder Hausanfrage zu machen, wer alles unter der angegebenen Adresse wohnt. Gibt es da nur einen Hans-Joachim, dann könnte dir ja eine Ausweiskope reichen, oder?


  • Wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen. Wenn der Ast. selbst seinen Namen im Rechtsverkehr abgeändert hat, soll er auch seine Identität nachweisen. Wenn es notwendig ist, halt durch Erscheinen bei Gericht und Vorlage seines Ausweises.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen. Wenn der Ast. selbst seinen Namen im Rechtsverkehr abgeändert hat, soll er auch seine Identität nachweisen. Wenn es notwendig ist, halt durch Erscheinen bei Gericht und Vorlage seines Ausweises.



    Ich schrieb ja auch nur "wäre eine Möglichkeit"...
    Ich stimme dir aber natürlich zu, dass er, wenn er die Unklarheiten selbst zu vertreten hat, diese auch selbst beseitigen muss...

  • OT: ... irgendwie bin ich jetzt beim Lesen des Fred-Titels im Portal doch ein wenig zusammengezuckt ... :oops:

    Ansonsten würde ich -aus dem Bauch heraus- sagen, wenn dem Ast. Jochim besser gefällt, soll er ihn doch ändern lassen ... und solange er dies nicht getan hat, unter seinem richtigen Vornamen handeln - allenfalls noch unter "Heinz-Joachim (genannt Jochim)". Tut er dies nicht, muss er seine Identiät eben belegen.

    Alle Menschen sind klug – die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire


  • Ihr glaubt gar nicht, wie oft das gerade bei älteren Menschen vorkommt.

    Ich lasse mir die Ausweise schon vor Erstellung z. B. eines Grundstückskaufvertrages geben. Dann übernehme ich selbstverständlich die angegebenen Personendaten. Alles o.K.

    Die Leute kommen, Notar liest Vertrag vor, sie unterschreiben. Ich schaue mir den Vertrag an und was steht dann da:

    Verkäufer: Es erscheint Lieselotte Schäfer...... sie unterschreibt: Lies Schäfer

    Käufer: Es erscheint Friedrich Meier...... er unterschreibt Fritz Meier

    Gerade bei älteren Menschen kommt es halt oft vor, dass sie bei mehreren Vornamen nicht nur mit ihrem Rufnamen unterschreiben, das wäre ja in Ordnung. Nein, sie unterschreiben i.d.R. mit dem Namen, mit dem sie seit 60 Jahren leben (ich selbst war z.B. sehr erstaunt, dass meine Urgroßmutter tatsächlich Lieselotte hieß und nicht, wie von mir 30 Jahre angenommen Lisbet).

    Meine Erklärungen verstehen sie oft nicht. Sie meinen dann, wir wollen doch ihre höchst eigene Unterschrift. Und die sei nun mal so. Man hätte damit nie Probleme gehabt.

    Und teilweise haben sie wohl recht. Ich hab schon viele Eigentümereintragungen in Grundbüchern gesehen, die die selbst ausgesuchten "Vornamen" der Eigentümer auswiesen.

    Da ist der Ärger dann irgendwann vorprogrammiert.

    Aber schlussendlich muss eine Person zweifelsfrei zu identifizieren sein. Und das geht wohl nur über die Angabe des richtigen Namens, egal wie blöd manche Personen den auch immer finden!

  • Ihr glaubt gar nicht, wie oft das gerade bei älteren Menschen vorkommt.



    Wohl wahr. Den Rekord stellte bei mir ein Erbe auf, der in einem widerlichen Nachlassverfahren (Vor- und Nacherbfolge mir diversen Nachverstorbenen udn Erbteilsübertragungen) schon mit verschiedensten Vornamen in Erbscheinen und Grundbucheintragungen verewigt war und dann mitten im Grundbuchverfahren anlässlich einer Nachbeurkundung erneut meinte, sein Doppelname gefiele ihm nicht mehr. Den beteiligten Notaren war der Mann natürlich immer persönlich bekannt. Wozu einen Ausweis verlangen. Warum die Nachlassrichter sich aber nicht an die Personenstandsurkunden gehalten haben, ist mir schleierhaft geblieben. Ich hatte auch schon Eltern, die die Namen ihrer Kinder nicht so genau kennen oder Leute, die im Kaufvertrag ein falsches Geburtsjahr eintragen lassen.

    Die "falschen" Grundbucheintragungen sind übrigens keine materiellrechtlichen Falscheintrgungen, da ja die richtigen Personen eingetragen und nur falsch bezeichnet sind. Die Richtigstellung ist kein Berichtigungsverfahen nach § 22 GBO. Der Grundbuchrechtspfleger kann den korrekten Namen im Rahmen der freien Beweiswürdigung ermitteln und im Grundbuch richtigstellen. Ein Nachweis durch Urkunden ist nicht erforderlich. Es ist halt nur die Frage, wann der Rechtspfleger bockig wird und sich nicht mehr so leicht überzeugen lässt.

    Ich habe gerade eine Löschungsbewilligung in der die Berechtigte zwanzig Jahre älter ist als eingetragen. Bin schon gespannt, wie man mich da von der Identität überzeugen will.



  • Die beteiligten Notare sollten / müssen sich aber doch irgendwann einmal einen Ausweis haben zeigen lassen. Wir müssen / machen das auch bei persönlich bekannten Personen. Nicht zu jeder Akte, aber einmal kopieren und in einem separatem Ordner (wenn sie denn häufiger kommen) ablegen.

    Und wenn ich gewusst hätte, dass man sich auch "jünger" machen kann, hät ich das doch glatt getan:teufel:

    Ne, Spass beiseite. Wir hatten das wie gesagt schon häufiger. Haben dann z. B. bei Antragsstellung Grundschuld dem Rechtspfleger gleich eine Kopie des Ausweises mitgeschickt mit der Bitte um Richtigstellung. Damit nicht in 10 Jahren die richtigen Problem kommen. Das hat immer reibungslos geklappt.

    Aber wie auch schon gesagt, treten bei uns diese Probleme nur bei älteren Menschen auf. Das wohl, weil viele Kinder die Vornamen ihrer Eltern oder Großeltern bekommen haben. Um diese dann zu unterscheiden wurde aus Friedrich dann oft Fritz o.ä.......

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