Berichtigung Vö?

  • Morgen,
    habe hier eine Abschlagsverteilung geprüft und veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte am 25.09.09. Jetzt reicht mir der IV ein Schreiben ein, worin er erklärt, das sich bei drei Forderungen (bislang bestritten) eine Änderung ergeben hat. Es wurden Vereinbarungen über Feststellungsprozesse getroffen. Demnach werden die Forderungen nur in Höhe von jeweils 100.000,00 € gerichtlich geltend gemacht, wobei sich das Ergebnis ds jeweiligen Prozesses auch für die Restforderung erstreckt. Hierurch werden werden sich maßgebliche Kostenersparnisse für die Prozesskosten ergeben. Er habe die Forderungen daher auch bei den einzubehaltenden Verteilungszahlungen berücksichtigt.
    Er hat mir ein Auszahlungs- und das berichtigte Verteilungsverzeichnis vorgelegt.
    Muss eine erneute Veröffentlichung erfolgen?

  • Leider ist es ausserhalb der Ausschlussfrist. Die Veröffentlichung war am 25.09.09. Die Berichtigungsmitteilung des IV stammt vom 20.10.09 :(

  • Leider ist es ausserhalb der Ausschlussfrist. Die Veröffentlichung war am 25.09.09. Die Berichtigungsmitteilung des IV stammt vom 20.10.09 :(



    Das war/ist doch nur eine Abschlagsverteilung, oder ? Dann ist es doch eh Jacke wie Hose (§ 192 InsO). Die VÖ und die dazugehörigen Fristen schützt bei einer Abschlagsverteilung m.E. doch nur den Verwalter davor, dass er vielleicht alles an die festgestellten verteilt und nachher der eigentlich den vormals bestrittenen Forderungen zustehende Teil der Verteilung nicht mehr verteilbar ist. Da im übrigen eine weitere Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, würde ich nicht noch einmal veröffentlichen. Wichtig ist, dass nachher mit Schlussverteilung alles sauber ist.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • für die erneute Veröffentlichung sehe ich keinen Raum, weil der Zweck der Veröffentlichung ja erfüllt ist:

    Gläubiger mit bestrittenen Forderungen die Chance zu geben, sich doch noch den Platz an der Sonne zu erstreiten.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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