[Was machst du denn z.B., wenn das Haus nach dem Verkauf des Grundstücks, aber noch vor Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch, abgerissen wird, daraufhin das Grundstück weiterverkauft wird. Es werden nunmehr zwei Kaufverträge beim GBA eingereicht. Beim ersten Verkauf ist der angegebene Kaufpreis 1,-, im zweiten Verkauf 10.000,-, dann nimmst du ja auch nicht in der ersten Urkunde nur den Wert von 1,-, weil da wohl mal ein Abriss stattfand, --> daher Bodenrichtwert.
Der erste Käufer hat ja noch die Abrisskosten zu investieren und der zweite Käufer kauft ein unbebautes Grundstück.