Kosten: Vfg.-Beschränkung gem. ConterganstiftungsG

  • Ich werde ersucht, eine Verfügungsbeschränkung nach dem Conterganstiftungsgesetz einzutragen - unproblematisch, wird erledigt.
    Das Bundesfamilienministerium und die Conterganstiftung bitten nun in zwei Begleitschreiben wortreich, von einer Gebühenerhebung abzusehen. In § 13 III 4 ContStifG heißt es aber: "Die Kosten der Eintragung einer Verfügungsbeschränkung gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 bis 4 des Bundesversorgungsgesetzes in das Grundbuch trägt die leistungsberechtigte Person."
    Ist mir etwas entgangen, steht woanders noch was, drückt man ein Auge zu ?
    Gibt es anderswo Erfahrungen ?

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