Die Stadt bestellt Privatleuten ein Erbbaurecht zum Zwecke der Errichtung eines Einfamilienhauses. Zum dingl. Inhalt des Erbbaurechts sollen dabei u.a. folgende Regelungen gemacht werden:
- Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich verbindlich, nur unglasierte rote Dachziegel (es folgt nähere Beschreibung) zu verwenden.
. - Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, auf jegliche Grundwassernutzung zu verzichten.
Diese Klauseln sind bei Grundstückskaufverträgen der Stadt als schuldrechtliche Absprachen üblich aber als Inhalt eines Erbbaurechts hab ich das noch nie gesehen.
Haltet Ihr die Klauseln für zulässig?