Zwangshypothek für Hausgeld

  • Zeiser, Rpfleger 08, 58 (von Anta genannter Link, #19) geht wenn ich das richtig in Erinnerung habe davon aus, dass durch das Vorrecht im ZVG kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Sicherungshypothek für die Rangklasse-2-Forderung besteht. Demzufolge ist insoweit eine entsprechende bedingte Eintragung einzutragen.

  • Von unserem Landgericht gibt es wohl eine Entscheidung, dass eine ZwaSi fürs Wohngeld ohne aufschiebende Bedingung einzutragen sein soll. Aber das das nicht mein Fall war und ich JETZT grad nicht mehr im Büro bin, kann ich genaueres erst morgen früh beitragen.

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Zeiser, Rpfleger 08, 58 (von Anta genannter Link, #19) geht wenn ich das richtig in Erinnerung habe davon aus, dass durch das Vorrecht im ZVG kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Sicherungshypothek für die Rangklasse-2-Forderung besteht. Demzufolge ist insoweit eine entsprechende bedingte Eintragung einzutragen.


    Andere Ansicht z.B.: LG Düsseldorf, v. 16.7.2008 - 19 T 113/08

  • W. Schneider hat sich bei einer Fortbildung gegen die von A. Zeiser vertretene Ansicht ausgesprochen und das auch nachvollziehbar begründet (habe ich jetzt nicht griffbereit). Vielleicht hat er auch schon dazu veröffentlicht, ist mir aber nicht bekannt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Prima, Fundstelle der landgerichtlichen Entscheidung ist schon eingestellt! :daumenrau
    Die Anmerkungen von Wolfgang Schneider findet man hier:
    ZMR 2008, 820-823
    (Zeitschrift für Mietrecht)
    Eine kurze Zusammenfassung ist in juris verlinkt, wenn man die LG-Entscheidung sucht - und findet!

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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