Hallo Leute,
ich bin mir - da ich in meinem kleinen Notariat so etwas noch nie gemacht habe - bei folgender Sache nicht ganz sicher und wäre für ein Feedback dankbar:
Eine Wohneinheit ( insgesamt bislang 4 Einheiten ), die aus einem ME-Anteil von 320/1000 besteht, soll analog § 8 WEG in zwei Einheiten unterteilt werden.
Bislang ist der ME-Anteil verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im EG mit Nr. 1 bezeichnet, einem Abstellraum im UG mit Nr. 1 bezeichnet und weiteren Räumen im Tiefgeschoß, die mit Nr. 2 bezeichnet sind.
Die Räume Nr. 2 - die in sich eine abgeschlossene Wohnung darstellen - sollen nun "abgetrennt" und zu neuem Sondereigentum gemacht werden.
Ich will jetzt einerseits die Räume mit der Nummer 2 im Tiefgeschoß "umbenennen" in Nummer 5, da es eine weitere Wohnung mit der Nummer 2 gibt und ich denke, dass dies schon etwas verwirrend ist und geändert werden sollte.
Da sehe ich eigentlich kein Problem, oder?
Dann bin ich mir in folgendem nicht sicher:
Dass ich eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung brauche, ist klar; nur: welche Pläne muß ich hier beim Bauamt einreichen?
Meines Erachtens dürften die Grundrisse der Geschosse, in welchem sich das Sondereigentum der Wohnung "1" befindet, ausreichend sein. Seitenansichten des gesamten Hauses, Freiflächenplan und Lageplan sollten doch wohl entbehrlich sein; die befinden sich ja schließlich schon in den Grundakten.
Liege ich da richtig?
Gruß HansD