Folgende Fall:
AV eingetragen für B
Stadt zieht sein gesetzliches Vorkaufsrecht nach BauGB
Auflassung zwischen A und Stadt, Antrag auf Eigentumsumschreibung unter Löschung der AV für B.
M.E. brauche ich doch die Bewilligung des B zur Löschung der AV
Folgende Fall:
AV eingetragen für B
Stadt zieht sein gesetzliches Vorkaufsrecht nach BauGB
Auflassung zwischen A und Stadt, Antrag auf Eigentumsumschreibung unter Löschung der AV für B.
M.E. brauche ich doch die Bewilligung des B zur Löschung der AV
B als Betroffener muss die Löschung der AV bewilligen, ohne die Bewilligung würde ich nicht löschen....
Stimme Lilie zu.
Oder Ersuchen der Stadt, § 28 Abs. 2 S. 6 BauGB.
Folgende Fall:
AV eingetragen für B
Stadt zieht sein gesetzliches Vorkaufsrecht nach BauGB
Auflassung zwischen A und Stadt, Antrag auf Eigentumsumschreibung unter Löschung der AV für B.
M.E. brauche ich doch die Bewilligung des B zur Löschung der AV
Wer hat denn hier was beantragt? Liegt ein Ersuchen der Stadt vor?
Gem § 28 Absatz 4 BauGB brauche ich nicht einmal einen Vertrag/Auflassung zwischen dem Eigentümer und der Stadt, hier geht das Eigentum auf Grund Ersuchens der Stadt über,wenn es sich um eine Fläche nach § 24 Absatz 1 Nr. 1 BauGB handelt.
Naja vorliegend wirds wohl kein Fall des § 24 Absatz 1 Nr. 1 sein, daher Beurkundung. Beantragt hat der Notar gemäß § 15 GBO, aber dahingehend auslegen, dass die Stadt mich "ersucht" das VKR zu löschen geht wohl zu weit, zumal die Form eines ordentlichen Ersuchens eine ganz andere sein wird ;).
Das sehe ich auch so. Ein ordentliches Ersuchen möchte schon sein. Das gibt's auch nicht irgendwo 'reinzuinterpretieren, sondern ist eine eigene Vorlage, ein normales, ordentliches Ersuchen eben. Alternativ natürlich die bereits angesprochene Bewilligung des B.
Zum Erfordernis bei Ersuchen siehe § 29 III GBO:
Ersuchen sind zu unterschreiben und mit Stempel oder Siegel zu versehen.
Zum Erfordernis bei Ersuchen siehe § 29 III GBO:
Ersuchen sind zu unterschreiben und mit Stempel oder Siegel zu versehen.
Wobei gilt: "Stempel" = Farbsiegel, "Siegel" = Prägesiegel (bevor wieder jemand seine Adresse aufstempelt)
Wobei gilt: "Stempel" = Farbsiegel, "Siegel" = Prägesiegel (bevor wieder jemand seine Adresse aufstempelt)
Ist ja nicht so, dass es sowas nicht auch schon gab :D.
Was ich auch immer "ganz toll" finde, ist das Siegel auf der letzten Seite, obwohl die Blätter, die zur Urkunde mitdazugehören, lediglich durch Heftklammer verbunden sind. Heftklammer gut und schön, dann sollen sie aber auch jedes Blatt siegeln oder eben, wie es richtig ist, Umknicken der heftgeklammerten Blattkante danach einen Stempel drauf, sodass alle Blätter damit versehen werden (eine "schöne" StandardZwVfg :D) fertig!
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