ausschlagungsverfahren Stiefkinder?

  • Helft mir mal bitte vom Schlauch runter!!!! Danke

    Erblasser ist verheiratet, Ehefrau schlägt aus,
    keine gemeinsamen Kinder nur ein uneheliches Kind des Erblassers, das Erbe ist, das habe ich verstanden,

    was ist mit den Kindern aus der ersten Ehe der Ehefrau?
    Kriegen die nicht Ihren Anteil weil sie ausgeschlagen hat?

  • Nein, die Kinder der Ehefrau sind (sofern keine Adoption durch den Erblasser vorliegt) nicht mit dem Erblasser verwandt. Sie fallen nicht unter § 1924 BGB. §1953 Abs.2 BGB lässt die Erbschaft nur demjenigen anfallen, der Erbe geworden wäre, wenn der ausschlagende Erbe der Erbfall nicht erlebt hätte. Dies wären nur die leiblichen Kinder des Erblassers.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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  • Mit anderen Worten:

    Die Kinder der Ehefrau sind mit dem Erblasser überhaupt nicht verwandt und können schon deshalb nicht erbberechtigt sein.

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