Dienstbarkeit Kompensationsfläche

  • Eigentümer bewilligt die Eintragung folgender Dienstbarkeit:

    Ich bewillige und beantrage, mein Grundstück ... dem Kreis ... als Kompensationsfläche mit folgenden Maßnahmen/Bewirtschaftungseinschränkungen bereitzustellen: Umwandlung in dauerhaft extensiv genutztes Grünland entsprechend der Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung und der Genehmigung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

    Geht das?

  • Eigentümer bewilligt die Eintragung folgender Dienstbarkeit:

    Ich bewillige und beantrage, mein Grundstück ... dem Kreis ... als Kompensationsfläche mit folgenden Maßnahmen/Bewirtschaftungseinschränkungen bereitzustellen: Umwandlung in dauerhaft extensiv genutztes Grünland entsprechend der Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung und der Genehmigung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

    Geht das?



    Einen konkreten Formulierungsvorschlag dazu habe ich zwar nicht, aber allgemein müsste dies im Rahmen einer "Ausschlussdienstbarkeit" wohl denkbar sein. Der Eigentümer verzichtet hier enorm auf eigene Nutzungsrechte seines Grundstückes. Ob dies in Deinem Fall bestimmt genug ist, kann man so noch nicht abschätzen.

    In Juris war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW, 21. Senat, vom 10.11.1988 zu 21 A 1104/85 drin. Die befasst sich zwar mit einer anderen Frage (Immissionsduldung), zeigt aber, dass Dienstbarkeiten im Zusammenhang mit Immisionschutz denkbar sind [dann wohl auch für alle 3 Grundarten der Dienstbarkeiten].

    Auszug:
    3. Hat ein Eigentümer wegen der auf seinem Grundstück lastenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (vgl § 1090 BGB) die Immissionen eines benachbarten Betriebes zu dulden, so ...
    4. Der Boden gehört zu den Schutzgütern des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

  • Bei mir wird eine Dienstbarkeit wie folgt bestellt:

    Der Grundstückseigentümer gestattet der Berechtigten auf einer im anliegenden Lageplan gekennzeichneten Fläche die Umwandlung der intensiv genutzten Ackerfläche in extensives Grünland als Kompensationsmaßnahme vorzunehmen und verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Maßnahmen (Herstellung und Unterhaltspflege) zu dulden.

    Die Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wird bewilligt und beantragt.

    Frage: Ist der Inhalt der Dienstbarkeit nur mit Verweis auf extensives Grünland bestimmt genug?

  • Bei mir wäre das eher am im BGB nicht vorkommenden Rechtstyp gescheitert.;)
    Wenn denn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit diesem Inhalt bestellt werden sollte, würde es mir persönlich als bestimmbar genug reichen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (8. Juli 2022 um 14:59) aus folgendem Grund: Da hatte wer ein Wort gestohlen...

  • Ich würd darauf nicht unbedingt abstellen. Er muss die Nutzung als Ackerfläche unterlassen und die Umwandlung dulden, ist also in bestimmten Beziehungen von der Nutzung ausgeschlossen.
    Extensives Grünland ist zwar ein feststehender Begriff, die konkreten Maßnahmen sind jedoch nicht bei jeder Fläche dieselben (was ja klar ist, kommt ja auch auf die Umgebung an).
    Im Ergebnis wie FED :)

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Bei wäre das eher am im BGB nicht vorkommenden Rechtstyp gescheitert.;)
    Wenn denn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit diesem Inhalt bestellt werden sollte, würde es mir persönlich als bestimmbar genug reichen.


    :gruebel:
    Sorry, habe ein Brett vorm Kopf. Was meinst du damit, dass es für euch an dem Rechtstyp scheitern würde? Wurde doch ausdrücklich eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bewilligt.

  • Die Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wird bewilligt und beantragt.

    Bei wäre das eher am im BGB nicht vorkommenden Rechtstyp gescheitert.;)
    Wenn denn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit diesem Inhalt bestellt werden sollte, würde es mir persönlich als bestimmbar genug reichen.


    :gruebel:
    Sorry, habe ein Brett vorm Kopf. Was meinst du damit, dass es für euch an dem Rechtstyp scheitern würde? Wurde doch ausdrücklich eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bewilligt.

    Ich denke dass FED darauf hinaus wollte ;)

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • :abklatsch
    (Hatte doch nun schon extra den Smiley drangesetzt...)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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