doppelte Zuordnung eines SNR

  • Guten Morgen zusammen!

    Vor mir liegt gerade ein Kaufvertrag über Wohnungseigentum. In diesem ist u.a. die Zuordnung von einem Keller und einem TG-Stellplatz beantragt.

    Die Keller und Stellplätze wurden in der Teilungserklärung begründet und sind im Grundbuch vermerkt. Der teilende Eigentümer ist berechtigt, sie in den jeweiligen Kaufverträgen zuzuordnen.

    Der Notar hat jedoch nur beantragt, den Keller zuzuordnen. Nach näherem hinschauen, ist mir dann auch klar geworden warum er den Stellplatz nicht zugeordnet haben will. Dieser ist bereits einer anderen Wohnung zugeordnet und in dem dortigen Grundbuch auch eingetragen.

    Ich frage mich nun, ob ich das monieren muss!?

    Grundbuchrechtlich hat er die Zuordnung des Stellplatzes ja nicht beantragt, aber schuldrechtlich könnte das doch sicherlich Probleme zwischen den beiden Eigentümern geben, da in beiden Kaufverträgen das SNR zugeordnet ist. Also wer von beiden kann den Stellplatz nun nutzen?

    Was meint ihr dazu?


  • Du kannst nur monieren wenn der Notar die Zuordnung des Stellplatzes beantragt hat. Womöglich findden gerade Verhandlungen über den Stellplatz statt und der Notar will nur nicht so lange warten bis da ein Entscheidung getroffen wurde.

  • Also entsteht das SNR deiner Meinung nach erst durch Eintragung (Zuordnung) und nicht durch schuldrechtliche Vereinbarung?



    Wann das Recht entsteht, ist für das GBA egal. Wir tragen nach dem Antragsprinzip das ein, was beantragt ist (natürlich nur, wenn es zulässig ist) und alles nicht beantragte geht uns nichts an.

  • Nagut, dann werd ich's wohl so machen. Aber ich werde den Notar in der Eintragungsverfügung darauf hinweisen, dass der Stellplatz bereits dem Blatt ... zugeordnet ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!