Sicherungshypothek Brutto abzgl. netto

  • Hallo,

    habe folgendes Problem:

    Eingereicht wird folgendes Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts:

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 843,33 EUR brutto abzgl.
    gezahlter 400,00 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-
    punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB p.a. hieraus seit
    dem 01.07.2008 zu zahlen.

    2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.150,00 EUR brutto
    abzgl. gezahlter 800,00 EUR netto nebst Zinsen usw. seit 1.08.2008
    zu zahlen.

    3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.150,00 EUR brutto nebst
    Zinsen usw. seit 01.09.2008 zu zahlen.

    Kläger beantragt die Eintragung einer Sicherungshypothek in Höhe von
    1.943,33 EUR (also Bruttobeträge abzgl. der Nettobeträge).

    Kann ich aufgrund dieses Titels eintragen ?

    Und wenn ja, eine Sicherungshypothek über 1.943,33 EUR oder muss ich in Sp. 4 eintragen: 3.143,33 EUR brutto abzüglich gezahlter 1.200,00 EUR netto ?

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