Sowas passiert also, wenn man einen querulatorischen sinnfreien Antrag ans OLG schickt. Da wird man gleich zum Verfassungsbrecher und verstößt gegen
Zitatdas informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beteiligten [...], das ihn vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten schützt (BVerfGE 65, 1/43; Lindner in Lindner/Möstl/Wolff Verfassung des Freistaates Bayern Art. 101 Rn. 29 f.).
Ich glaub es echt nicht!