Hallo allerseits!
Folgendes Problem landete auf meinem Tisch: Im Grundbuch waren Eheleute A + B als Eigentümer und auch als Gesamtgläubiger nach § 428 BGB einer Grundschuld eingetragen.
Ehefrau B ist nun verstorben; es existiert ein Erbschein, welcher Ehemann A als Alleinerben ausweist.
Auf entsprechenden Antrag hin erfolgte bereits die (gebührenfreie) Berichtigung in Abt. I.
Nun meldet sich A und bittet um Auskunft, ob nicht auch die Berichtigung un Abt. III kostenfrei erfolgen kann.
Meiner Meinung nach spricht nichts gegen eine Berichtigung, allerdings sehe ich keine Gründe für eine Gebühren-/Kostenfreiheit. Mir ist aber auch nicht klar, aus welchem Wert ich die Gebühr für die Veränderung nach § 64 KostO nehmen sollte?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal!
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