Berichtigung der Tabelle?

  • Ein Gläubiger meldet zur Tabelle an und gibt als Rechtsform GbR an. Der Gläubiger hat aber die Rechtsform GmbH.

    Nach dem Prüfttermin, in dem GbR beurkundet wurde, kommt jetzt der Gläubiger und möchte die Tabelle berichtigt haben. Er habe schließlich Urteile seiner Anmeldung beigefügt, aus denen sich GmbH ergibt.

    Meine Meinung dazu: Ich berichtige nur Sachen, die ich selbst verbockt habe (Schreibfehler u.ä.). Rechtsnachfolge kann auch nicht beurkundet werden.
    Also nachträglicher prüfungstermin für die GmbH und die "Forderung" der GbR wird zurückgenommen.

    Gibts es Gegenmeinungen? und erhebe ich gegebenenfalls die 15,00 € für den nPT.



  • Wer hat es denn "verbockt" ? Der Insolvenzverwalter ? Wenn der, dann würde ich von der Erhebung absehen. Ansonsten kann man es aber m.E. so machen. Sollte der Insoverwalter versehentlich die falsche Rechtsform aufgenommen haben und die richtige ergibt sich klar aus der Anmeldung, dann würde ich ggfs. auch berichtigen.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)




  • Im Ausgangs-Fred heißt es ja: Ein Gläubiger meldet zur Tabelle an und gibt als Rechtsform GbR an.

    Dann hat es also der Gläubiger selbst verbockt und ich stimme Silke Sonnenschein zu. Selbst Schuld, wenn der nicht weiß, welcher seiner Firmen die Forderung zuzuordnen ist bzw. er GdbR und GmbH schlicht nicht unterscheiden kann.

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