Missbrauch der Beratungshilfe? - gehäufte Antragstellung

  • Hallo Kollegen, Bin sehr dankbar für ein paar Gedankenstützen zu folgenden Problem:

    Bin seit wenigen Tagen am neuen AG tätig und habe hier u.a. die Beratungshilfe.
    Ich wurde sogleich von sämtl. Rechtspflegern darauf aufmerksam gemacht, dass hier ein Ehepaar unterwegs ist das alle Abteilungen, egal ob Richter- oder Rechtspflegerzuständigkeit auf Trab hält mit einer unglaublichen Streitsucht und dem festen Glauben verfallen, dass die ganze Welt ihnen feindlich gesonnen ist und sie die ständig Benachteiligten sind. Die beiden sind ALG II-Empfänger und ihr Lieblingsstreitobjekt ist u.a. die ARGE. Mit den Beratungshilfeakten welche in den letzten Jahren hier angelegt und in erheblichen Maße auch bewilligt wurden, kann man allein einen Hängeschrank füllen. Nahezu alle Anwälte aus unserem unmittelbaren Einzugsgebiet sind schon „verbraucht“, sprich die Anwälte lehnen ein Tätigwerden rundum ab. Nun haben die ehrenwerten Herrschaften ihr Einzugsgebiet erweitert und fahren mittlerweile auch mal 50km zu einem Anwalt der sich (noch) nicht abschrecken ließ.
    Gestern waren die beiden Leuchten nun auch bei mir und meine Kollegen haben nicht übertrieben. Ein so rotzfreches Anspruchsdenken und unhöfliches Auftreten verbunden mit dem IQ eines Soßenbrotes habe ich noch nie erlebt!

    Wie auch meine Kollegen vorher musste jedoch auch ich zähneknirschend den Schein erteilen. Es lag ein konkreter Änderungs- und Rückforderungsbescheid der ARGE vor und die rechtl. Schwierigkeit war erkennbar… Die Sache wird auch dadurch nicht einfacher, dass das Ehepaar (nach eigenen Angaben) angeblich Hausverbot?! bei der ARGE hat, was ich nächste überprüfen werde.

    Ich bin sicher, dass es ähnlich gelagerte Fälle (wenn auch nicht in der Intensität) an den meisten AG´s gibt.
    Ich muss leider eingestehen, dass die Luft nach oben recht dünn ist, denn der Nachweis der Mutwilligkeit ist die schwerste und subjektivste Element der 3 Voraussetzungen des § 1 BerHG. Es ist auch nicht wirklich wasserdicht auf die Häufigkeit der Anträge abzustellen oder auf das Gebot hinzuweisen den Unbemittelten nicht dem Bemittelten diesbezüglich besser zustellen. Wir versuchen schon weitestgehend vieles als eine Angelegenheit zusammenzufassen, jedoch kommt selbst dann noch genug rum was der gemeine Steuerzahler tragen muss...

    Für Anregungen und Meinungen bin ich euch sehr dankbar.

  • Ich habe im Moment eine Antragstellerin, die es in den letzten zwei Jahren auf schlappe 32 (nachträgliche) BerH-Anträge gebracht hat.

    So sehr ich mich auch darüber ärgere, dass "ihr" Anwalt das Spielchen mitmacht und für sie sämtliche Problemchen löst (auch wenn es gar keine rechtlichen sind), muss ich dennoch jeden Fall einzeln bewerten und zurückw..., äh, lösen. ;)

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Diese Jahr hab ich bei ihr noch nicht durchgeschaut, aber ich hab ne Kandidatin aus 2008 mit 72 nachträglichen Anträgen. Wer bietet mehr?

  • Bei den Entscheidungen der Arge muss man nicht mal streitsüchtig sein, um ...

    Nein ehrlich, das Problem wird sich lösen. Über lang oder kurz finden sie, wenn nicht gerade eine Großstadt mit 500 Anwälten in der Nähe ist, niemanden mehr, der sie vertritt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Die Sache wird auch dadurch nicht einfacher, dass das Ehepaar (nach eigenen Angaben) angeblich Hausverbot?! bei der ARGE hat


    Wir hatten (ist inzwischen umgezogen) auch so einen. Das Justizgebäude dürfte so ziemlich das einzige in der Stadt gewesen sein, das er noch betreten durfte. Man muss aber jedesmal gesondert prüfen. Selbst der querulatorischste Querulant, der je queruliert hat, kann mal ein reales rechtliches Problem haben, für das er Beratungshilfe benötigt.

  • Die Sache wird auch dadurch nicht einfacher, dass das Ehepaar (nach eigenen Angaben) angeblich Hausverbot?! bei der ARGE hat


    Wir hatten (ist inzwischen umgezogen) auch so einen. Das Justizgebäude dürfte so ziemlich das einzige in der Stadt gewesen sein, das er noch betreten durfte. Man muss aber jedesmal gesondert prüfen. Selbst der querulatorischste Querulant, der je queruliert hat, kann mal ein reales rechtliches Problem haben, für das er Beratungshilfe benötigt.


    Ja, jeder Antrag ist einzeln zu prüfen und zu würdigen. Und seien es Abermillionen. 
    Und sei der Antragsteller noch so ein Idiot, Volltrottel oder mit dem IQ eines Soßenbrots (:wechlach:) gesegnet - Du machst DICH angreifbar, wenn Du nicht jeden Antrag objektiv bescheidest.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Man braucht da einen langen Atem, aber irgendwann versandet das, zumindest wenn außerhalb der Großstadt die Anwälte ausgehen, die das mitmachen.

  • In der Kanzlei hatten wir so etwas noch nicht! Aber ein solcher Mensch wohnt in unserer Nachbarschaft!

    Jetzt ratet mal, was entspannter ist:mad:.


  • Nein ehrlich, das Problem wird sich lösen. Über lang oder kurz finden sie, wenn nicht gerade eine Großstadt mit 500 Anwälten in der Nähe ist, niemanden mehr, der sie vertritt.



    500 Anwälte,.... ich glaub, die kann meine Stadt ungefähr aufbieten... Mein armes Amtsgericht. Das wüsste ich ja nun auch mal gern genauer, ob es da auch solche Kandidaten gibt. Da kann man ja nur hoffen, dass die 500 Anwälte in "Gemeinschaftspraxen" tätig sind, so dass sich die Antragsflut verringert.

  • Weil wir hier unter uns sind, meinst Du nicht, dass auch Anwälte miteinander kommunizieren und schwarze Liste weiter geben. Aber hoila die Waldfee.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • @ Hermione: Ich würde mal mit dem zust. Erinnerungsrichter sprechen. Wenn auch nur die entfernte Möglichkeit besteht, dass er eine evtl. Erinnerung zurückweist, würde ich mir die Mühe machen, und noch genauer als sonst prüfen. Wenn man es nur genau hinguckt läßt sich fast in jedem BerH-Antrag ein Punkt finden an dem man eine Zurückweisung aufhängen kann (in deinem Fall: Stichwörter "Behördenberatung und (!) andere Hilfemöglichkeit z. B. Arbeitslosenhilfeverein etc.", "Keine Bewilligung in der 323 Sache, da man bereits durch die Inanspruche der vorherigen 322 Tätigkeiten eines RA als Rechtsuchender (mittlerweile) firm genug ist, die Sache selbst durchzuziehen" usw).

    Auch wenn es sonst nicht (!) meine Art ist, in der Suppe der BerH-Anträge ein Haar zu finden, halte ich es hier für legitim. Aber wie gesagt: Erst mit Rückdeckung vom Richter kann die Sache auf lange Sicht eingedämmt werden.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ich habe einen solchen Ansturm auch schon zurückgewiesen mit dem Stichwort Mutwilligkeit. Nicht jedes Problem muss mit BerH gelöst werden. Insbesondere würde ich - oder nehmen wir mal lieber meine juristisch nicht vorgebildete Ommi - nicht mehr als 30 mal im Jahr zum Anwalt laufen! :eek: Das wäre meiner Ommi als Selbstzahler zu teuer.

    Nach einer Zurückweisung wurde ich dann auch durch den Richter bestätigt und hab mir dann als letztes "Druckmittel" eine DAB wegen Rechtsbeugung gefangen. Ich warte immer noch auf Post von der STA und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. :teufel:

    Meine Entscheidung fand ich zwar gewagt, aber mein Richter sah es (zum Glück) genauso. Alles ist vertretbar, es muss nur gut begründet werden.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Es ist wirklich schwer solchem Publikum Herr zu werden, aber die Mühe lohnt sich. Besonders wenn sie auf Widerstand stoßen (was mal auch zu lautstarken Wutausbrüchen führen kann), haben die meisten nicht mehr so das Bedürfnis zu einem zu kommen.
    Durfte mir auch schon anhören, dass meine Vorgänger ja nicht so pingelich war und ich mich so "dran stellen" würde, aber ich bin lieber zu genau.
    Vielleicht sollte man mal die skurilsten BerHAnträge sammeln :D
    Mein absoluter Liebling ist momentan immer noch "BerH wegen Prüfung von Klage gegegn die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Grundrechtsverletzung wegen Recht auf Arbeit".

    Einfach Antrag aufgenommen, dem Antragsteller schon klipp und klar gesagt, dass ich zurück weise und dies schriftlich entscheide.
    Also ich kenne keine Vorschrift, die mir eine schriftliche Entscheidung (ob pro oder kontra) verbietet ;)
    Also bloß nicht unterbekommen lassen :cool:

    ~ Montag ist auch nur ein Tag ~

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  • Ich hatte das Problem im Rahmen der nachträglichen Anträge und habe mir dann erlaubt dem Rechtsanwalt mitzuteilen, dass ich nicht mehr gewillt bin, mich mit ihm über darüber zu streiten ob die Anträge mutwillig sind (also hinsichtlich der Angelegenheiten) und dass ich in seinem Interesse darum bitte, dass er die Leute vorher zu mir schickt. Dass ich es für mutwillig halte, das Leben der Mandanten in 1000 Angelegenheiten zu spalten, um denen ein Rundunsorglospaket zu bieten. Dass kein Selbstzahler so oft zum Anwalt gehen würde. Dann hätte er auch die Sicherheit, bei welchen Mandaten er Geld sieht. Was soll ich sagen....es kam nie wieder einer!

  • Wenn man hier die Diskussion verfolgt, könnte man glauben, es läge nur an den querulantischen Mandanten. Ich kenne aber - und das versichere ich ausdrücklich - Anwaltskanzleien, da ermuntert man die Leute geradezu, recht of zu kommen. Da ist es also gerade andersherum, man ist glücklich, "solche Mandanten" zu haben !!!
    Das darf man bei aller Diskussion nicht vergessen !
    Beispiel -ich zitiere einen Anwalt, der mir mal persönlich sagte: "Ist schade, dass Herr X gerade im Knast sitzt, da fehlen gleich paar Beratungshilfesachen !" Und dann gibt's ja auch die, die wie ein Discounter an diversen Stellen werben mit "Erstberatung für 19,90 oder kostenlos mit Beratungshilfe" (hatten wir in anderem Thread schon) - die ziehen ja solche Mandanten regelrecht an wie der Misthaufen die Schm....fliegen.

  • @ Andy K.

    Den Aspekt hatten wir gerade mal für fünf Minuten vergessen. Er passt meines Erachtens auch nicht zum Thema, bei welchem es um Mißbrauch der Beratungshilfe durch den Antragsteller geht. Bloß gut, dass Du uns mal wieder darauf hingewiesen hast :teufel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • @ Gegs:

    Muss schon hin und wieder mal sein, zumal man keine 5 min warten muss, bis es schon wieder beantwortet ist. So macht es glatt Spaß, der auch immer mal sein muss.

    Da könnte man (natürlich als Außenstehender) glatt zu dem Schluss kommen, wir hätten nichts zu tun und warten hier nur auf Beiträge, auf die man sofort wieder kontern kann.

  • Ich habe gerade eine Dame verärgert, weil ich ihr keinen Beratungshilfeschein erteilen konnte, "nur" weil sie keinerlei Unterlagen dabei hatte. Sie lügt ja schließlich nicht....
    Außerdem ist es eilig, weil "ihre" Anwältin ja ihren Ex schon angeschrieben hat. Ja, nee, iss klar.....:gruebel:

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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