Missbrauch der Beratungshilfe? - gehäufte Antragstellung

  • #99:

    Gut. Aber wie soll es im Falle der Beratungshilfe funktionieren, dass "die Wertung unverständlich gebliebener oder querulatorischer Erklärungen grundsätzlich dem Prozessgericht zu überlassen ist"? Bei dem Antragsaufnehmenden und dem "Gericht" besteht bei Beratungshilfe Personalunion.

  • Stimmt auch nicht so ganz :) Richtig ist, dass es hierzu unterschiedliche Meinungen gibt.

    siehe Hintzen in Arnold/Meyer-Stolte/Herrmann/Rellermeyer/Hintzen, RPflG, 7.Auflage, § 24, Rn. 21.

    Unterschiedliche Rechtsansichten :)

  • Ich habe auch so einen Bürger. der es im Jahr 2010 bis jetzt auf 30 Beratunghilfeanträöge geschaft hat. Einige davon sind noch zu prüfen.
    Der Antragsteller fühlt sich auch von Gott und aller Welt betrogen.



    So einen Spezi habe ich nun auch wieder. Innerhalb von drei Wochen hat er bislang (schriftlich) 41 Beratungshilfeanträge gestellt. Weitere sind wohl auf dem Weg. :mad:

    Mit Zwischenverfügungen und (größtenteils) Zurückweisungen werden dafür wieder einige Stunden Arbeitszeit draufgehen. *seufz*

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Das Witzige ist, manche Angelegenheiten fand ich bewilligungsfähig. Allerdings nutzen die Antragsteller sogut wie nie den Schein. Der verschimmelt im Papierkorb oder die Antragsteller lassens sein, nachdem bewilligt worden ist.

    Oder aber:
    Manche stellen den Antrag, einfach weil mans kann (und freuen sich über Post, weil sonst keiner schreibt) :D

  • Ich hatte mal ein lustiges Kerlchen der zur diesjährigen Faschingszeit auf eine Zwischenverfügung wie folgt geantwortet hat: ".........Helau sie Weihnachtsmann, und klemmen sie sich ihre Krawatte in die Schreibtischschublade, damit sie nicht beim schlafen vom Stuhl fallen gez. Friedrich von Schiller" mal davon abgesehen das ich den Kerl nie persönlich kennenlernen durfte war er doch in der BRD aus Gewissen Talkshows und Bildzeitungsauschnitten bekannt. Hatte eigentlich immer so Sprüche drauf. Leider ist er inzwischen verstorben, kurz nachdem ich das Gericht gewechselt hab....... Erwar imnmer sehr erheiternd

    Zitat von Gegs

    @ Task-Force-Rechtspfleger:

    Wie bitte? Nur um richtig zu verstehen, dies hat ein Rechtspfleger /Richter geschrieben. Wenn es denn so wäre, muss ich sagen :daumenrun :daumenrun :daumenrun. Aus Anwaltssicht besteht dafür kein Verständnis.



    Gerade beim duchblättern aufgefallen, dass ich das nicht klargestellt hatte: Das Schreiben mit obiger Formulierung hatte der Ast. an aufgrund meiner ZwVfg. an mich geschrieben

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

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