Betreuer will wählen!

  • Im Altenheim stehen Wahlen zum Vorstand an, Betreuter ist nicht mehr in der Lage, sich in irgendeiner Form zu äußern.
    Jetzt will der Betreuer für ihn wählen:
    Bauchgefühl: geht nicht
    Aber wo steht das? (Wenn´s denn stimmt..);)

  • (Nur) die Bestellung eines Betreuer für alle Angelegenheiten führt zum Verlust des (aktiven und passiven) Wahlrechts des Betroffenen. (§ 13 Nr. 2 BWG) Mitteilung des Gerichts an die Behörde, die das Wählerverzeichnis führt: § 69 l Abs. 1 FGG.

    Eine Ausübung des Wahlrechts durch den Betreuer gibt es in keinem Fall.

  • Betreuer kann nicht für Betreuten wählen ist meines Erachtens ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft. Kann sich der Betreute nicht äußern, kann niemand dieses Recht für ihn ausüben. Meiner Meinung nach nicht übertragbar.

    Nachtrag Womü: Gilt nur, wenn Aufgabenkreis -Behördenangelegenheiten- mit einschließt.
    Im Übrigen geht es hier um eine Wahl des Vorstandes im Altersheim und nicht um eine Wahl auf Landes- oder Bundesebene. Von daher dürfte der Aufgabenkreis des Betreuers in diesem Fall unerheblich sein.

  • Da müsste man wohl mal gucken, wie die Bestimmungen für die Wahlen im dortigen Altenheim genau gefasst sind...

    Dein Bauchgefühl hat wohl an das Bundeswahlgesetz gedacht: Nach § 14 Abs. 4 BWG kann das Wahlrecht nur persönlich ausgeübt werden. Allerdings dürfte das BWG nicht auf Vorstandswahlen im Altenheim anzuwenden sein.

  • Zitat von womü


    Eine Ausübung des Wahlrechts durch den Betreuer gibt es in keinem Fall.



    ... da Wählen eine höchtspersönliche Angelegenheit ist!

    "Nett" ist, wenn der Betreuer ggü. dem Gericht dann mitteilt, dass er dann mal die Briefwahlunterlagen für den Betreuten anfordern wird und noch erwähnt, "dass ja keiner weiß, wer das Kreuz auf dem Zettel gemacht hat" und dem Rpfl. dabei noch zuzwinkert...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Auf das BWG dürfte hier nicht abzustellen sein. In einem Altenheim muß es hierzu doch eine Satzung oder so etwas ähnliches geben, wobei ich mir nicht vorstellen, kann dass das nicht geregelt ist. Wenn sich bspw. 50 % der Bewohner nicht artikulieren können oder nicht erfassen können worum es geht kann ich die Wahlen auch knicken. Ich denke für den Fall dürfte es wahrscheinlich eine Regelung geben, daß dann der Betreuer wählen kann.

  • Ich sehe überhaupt keinen Grund dafür, weshalb der Betreuer im vorliegenden Fall für den Betreuten nicht "wählen" sollte (mit einer "Wahl" im Sinne der Wahlgesetze hat das ja nichts zu tun). Ist der Betreute WEG-Eigentümer, kann der Betreuer doch auch für ihn das Stimmrecht ausüben.

  • Ja, ihr habt Recht, hab wirklich an das Bundeswahlrecht gedacht.
    Werd mir mal die Satzung geben lassen, das interessiert mich jetzt!

    @ErnstP:
    So ein bisschen wie Wahlen in Florida, gell?
    Aber wirklich, Leute gibt´s ! Aaargh!

  • :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops:
    Ich hab' überhaupt nicht gesehen, dass es sich um Wahlen zum Vorstand des Altenheims handelt!!!
    Ich nehme meinen Blödsinn vollumfänglich zurück!

  • Dass es hier nicht um eine Wahl nach dem BWG ging hatte ich gleichwohl am Anfang gesehen, aber ich fand, dies war die geeignete Gelegenheit, meinen Unmut über die Betreuer loszuwerden, die meinen, sie könnten für die betr. Person eine Briefwahlstimme nach dem BWG abgeben. Hoffe ich haben niemanden verwirrt oder auf die falsche Fährte gebracht...

    Mein obiger Beitrag läßt sich selbstverständlich nicht auf eine so "wichtige" Angelegenheit wie die Vorstandswahl in einem Heim übertragen. Wobei das nicht heißen soll, das die Ausgangsfrage nicht wichtig oder dumm war. Dumme Fragen gibt es bekanntlich nicht!

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Klar gibt´s dumme Fragen: dafür habt ihr mich doch!:D
    Vor allem gibt´s voreilige Frager, hatte nur im Kopf "Wählen? Geht doch nicht.."
    Bin eben nicht so ein Vereinsmeier, die einzigen Wahlen zu denen ich gehe, sind die "echten".
    Also..freut euch auf die nächste heitere Fragerunde..:oops:

  • Mich würde aber trotzdem mal interessieren, ob das Heim, die Stimmabgabe durch den Betreuer zulässt.

    Ich finde das jedenfalls nicht in Ordnung, denn angenommen der Fall derselbe Betreuer betreut noch 20 andere Personen in diesem Heim, dann wäre seine Stimmabgabe ja wirklich nicht mehr objektiv.

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