PKH bei Nebenklage eines Jugendlichen

  • Habe folgendes Problem:

    Mdt ist gerade 16 Jahre alte geworden. Ein andere Jugendlicher hat versucht ihn mit einem Messer abzustechen und ist nun wegen versuchten Totschlags vor der Jugendkammer angeklagt.

    Mdt wurde schwer verletzt.

    Habe beantragt, Mdt als Nebenkläger zuzulassen. Beschluss ist auch ergangen. Nebenklage nach § 395 I Nr. 2 STPO und 80 JGG ist zugelassen.

    Nun stellt sich raus, dass Rechtschutzversicherung Nebenklage nicht zahlen will.

    Nun die Preisfrage gibt es für den 16 Jährigen MdT. PKH? Er hat kaum Einkommen, macht derzeit Ausbildung.

    SO wie ich die Sache sehe, muss ich nun einfach einen Antrag nach § 397 a Abs. 1 STPO stellen, dem Mdt beigeordnet zu werden. Wie lautet denn der Antrag konket: .. wird beantragt, dem NEbenkläger den Unterzeichner gemäß § 397 a Abs. 1 STPO beizuordnen ?

    Dann würde es doch quasi per PKH die Gebühren geben? PKH Vordruck muss MDt nicht ausfüllen und einreichen? Oder wie geht es praktisch?

  • einen .. wird beantragt, dem NEbenkläger den Unterzeichner gemäß § 397 a Abs. 1 STPO beizuordnen ? Ja

    Dann würde es doch quasi per PKH die Gebühren geben? PKH Vordruck muss MDt nicht ausfüllen und einreichen? Oder wie geht es praktisch?

    Doch, PKH-Antrag muss schon vorgelegt werden. Dürfte aber unproblematisch sein, bewilligt zu bekommen.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • einen .. wird beantragt, dem NEbenkläger den Unterzeichner gemäß § 397 a Abs. 1 STPO beizuordnen ? Ja

    Dann würde es doch quasi per PKH die Gebühren geben? PKH Vordruck muss MDt nicht ausfüllen und einreichen? Oder wie geht es praktisch?

    Doch, PKH-Antrag muss schon vorgelegt werden. Dürfte aber unproblematisch sein, bewilligt zu bekommen.




    Im Kommentar steht, dass bei Antrag nach 397 a Abs. 1, dessen Voraussetzungen hier ja wohl vorliegen, ich bestellt werde unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen. Wozu dann das PKH Formular?

    Ausfüllen muss diesen ERklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse-Bogen ab nur das minderjährige Kind als Nebenkläger? Weil in dem Beschluss mit der Zulassung der Nebenklage steht, dass Verletzter, gesetzlich Vertreten durch seine Mutter (keine Ahnung warum Vater nciht erwähnt wird), berechtgt ist, sich dem Verfahren anzschließen.

    Des Wegen wunder ich mich. Wirtschaftliche Verhältnisse-Forumalr also nur vom Kind ausfüllen lassen und mit schicken. Einkommen der Eltern spielt keine Rolle?

  • Die Bestellung eines Beistandes für die Nebenklageberechtigten geht der Prozesskostenhilfe vor, denn sie ist für die Antragstellerin günstiger, da sie unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen vorzunehmen ist.
    Der Beistand rechnet auch nur die Pflichtverteidigergebühren ab. (Bis zur RK des Urteils)
    Der PKH-Anwalt bekommt ja noch die zusätzlichen Gebühren des Adhäsionsverfahrens. Daher zwei Anträge.

  • Die Bestellung eines Beistandes für die Nebenklageberechtigten geht der Prozesskostenhilfe vor, denn sie ist für die Antragstellerin günstiger, da sie unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen vorzunehmen ist.
    Der Beistand rechnet auch nur die Pflichtverteidigergebühren ab. (Bis zur RK des Urteils)
    Der PKH-Anwalt bekommt ja noch die zusätzlichen Gebühren des Adhäsionsverfahrens. Daher zwei Anträge.




    Gut, also keine PKH Antrag mit einreichen, da hier ja § 397a Abs. 1 STPO erfüllt ist.

    Adhäsion geht hier nicht, da es JGG-Verfahren ist.

  • Juhu,
    ich häng mich mal hier an...
    wenn ich es nun richtig verstehe braucht ein gem. § 397 Abs. 1 S. 1 beigeordneter Beistand auch ne extra Beiordnung für das Adhäsionsverfahren, oder?

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